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Hinterbliebenenversorgung nach Häftlingshilfegesetz

Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in dem im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetz (BVG) eine Hinterbliebenenrente.

Eine Hinterbliebenenrente kann gewährt werden, wenn der Verstorbene durch die Folgen der Schädigung gehindert war, eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben.

Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.

Weitere Hinweise

Zuständig ist das Bundesland, in dessen Bereich die Hinterbliebenen leben.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Kosten entstehen keine.