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Einkommen

Einkommen allgemein
Einkommen und Kinder
Einkommen und Junge Menschen
Einkommen und Menschen mit Behinderung
Einkommen und Ältere Menschen
Einkommen und Migranten
Einkommen und Wohnungslose
Einkommen und Frauen
Einkommen und Alleinerziehende
Einkommen und Stadtteile
Quellen

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Einkommen allgemein

Im Land Bremen lebten im Jahr 2011 rund 660.000 Menschen. Davon waren die eine Hälfte (328.000 Menschen; 49,6 % der Bremer) sogenannte "Erwerbspersonen", und zwar aufgeteilt in 302.000 Erwerbstätige (45,7 %) und 26.000 Menschen (5,4 %) Erwerbslose, die eine Tätigkeit suchen. Die andere Hälfte der Bremer, nämlich rund 332.000 Menschen (50,4 %) waren jedoch Nichterwerbspersonen - also Menschen, die keine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit suchen oder ausüben. Sei es, weil Sie zu alt oder zu jung sind, oder weil sie aus rechtlichen (z.B. Asylsuchende)oder aus praktischen Gründen (z.B. wegen Kindererziehung) keiner Tätigkeit nachgehen können. (01)

Der Anteil der Bevölkerung am Erwerbsleben hat sich dabei seit dem Krieg nicht wesentlich geändert. Zumindest seit 1990 steigt der Anteil der Erwerbspersonen jedoch langsam, aber kontinuierlich an. (01)

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Einkommen und Kinder

Die meisten Kinder in Deutschland bekommen Kindergeld bzw. den Kindergeldzuschlag, der von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit an die Eltern ausgezahlt wird.(03). Hierfür liegen uns derzeit keine gesicherten Zahlen vor, diese lassen sich aber zumindest für das Kindergeld schätzen. Das Kindergeld beträgt (seit 2010 uinverändert) derzeit für das erste und zweite Kind je 184 € pro Monat. Ausgehend davon, dass die meisten Bremer/-innen nur ein oder zwei Kinder haben, ergibt das rechnerisch für das Land Bremen bei 70.064 Kindern unter 13 Jahren pro Kind rund 2.208 € pro Jahr, insgesamt also 154,7 Mio. €, die der Bund an die Bremer Eltern überweist.(04) Denn rein rechtlich gesehen sind normalerweise die Eltern die Anspruchsberechtigten für das Kindergeld, Ausnahmen gelten hier nur bei Vollwaisen.

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Einen eigenen Rechtsanspruch können Kinder hingegen auf Hilfen zum Lebensunterhalt und Bedarfe für Bildung und Teilhabe haben, soweit ihre Eltern diese nicht aus eigenem Einkommen (einschließlich des angerechneten Kindergeldes) und Vermögen bestreiten können. Die größte Gruppe der Transferleistungen stellt dabei die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (dem sogenannten "Hartz 4"). Ende 2011 waren im Land Bremen 5.256 Kinder unter 3 Jahren, 5.178 3-6jährige, 13.608 6-15 jährige und 4.020 der 15- unter 18jährigen Bezieher von SGB2-Leistungen. Insgesamt lebten im Land Bremen also 28.062 Kinder und Jugendliche von SGB 2-Leistungen. Bei insgesamt knapp 100.000 Bremern unter 18 Jahren bedeutet dies, das inzwischen fast jedes dritte Kind im Land Bremen von "Hartz 4" lebt !

Einkommen und Junge Menschen

Was für den Hartz 4-Bezug von Kindern gilt, gilt ebenso auch auch für jeden dritten Jugendlichen unter 18 Jahren in Bremen, da diese Gruppe in den oben genannten Zahlen enthalten ist. Bei den jungen Erwachsenen sieht es etwas besser aus: von den 17.881 jungen Bremern zwischen 18 und 21 Jahren waren Ende 2011 noch 3.523 im SGB 2-Hilfebezug - jeder fünfte der jungen Bremer Erwachsenen also im typischen "Studenten- und Auszubildendenalter" - wobei allerdings Studenten und Auszubildende in der Regel gar keinen Anspruch auf SGB 2-Leistungen haben.

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Einkommen und Menschen mit Behinderung

Im Land Bremen leben 58.182 Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Von diesen sind 12.909 Empängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Eine Trennung zwischen den beiden Gründen Alter und Erwerbsminderung erfolgt hier allerdings nicht. Es zeigt allerdings, dass auf jeden Fall vier Fünftel der behinderten Menschen durchaus in der Lage sind, zu arbeiten, sofern sich nicht wegen ihrer Jugend oder Ihres Alters aus der Gruppe der Errwerbstätigen herausfallen. Eine Behinderung ist also keineswegs mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen.

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Einkommen und Ältere Menschen

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Einkommen und Migranten

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Einkommen und Wohnungslose

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Einkommen und Stadtteile

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Quellen

(01)Statistischen Landesamt: Statistisches Jahrbuch 2012, S. 88,4.1.2 Bevölkerung 1990,2000 und 2011 nach Beteiligung am Erwerbsleben und Geschlecht.

(02) Bundesministerium für Justiz: § 5 JArbSchG: Verbot der Beschäftigung von Kindern
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html

(03)Bundesagentur für Arbeit, Website http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Kindergeld-Zuschlag/Kindergeld-Zuschlag-Nav.html

(04) eigene Berechnung

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