Die Frühen Hilfen sind niedrigschwellige und freiwillige Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren. Sie richten sich insbesondere an (werdende) Eltern und Familien, die aufgrund von unterschiedlichen Benachteiligungserfahrungen einen erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf haben können.
Die ersten Lebensmonate und -jahre sind von großer Bedeutung für die Entwicklung eines Kindes. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, (werdende) Eltern zu unterstützen, um die Eltern-Kind-Beziehung förderlich zu gestalten.
Dafür hat der Bund einen auf Dauer angelegten Fonds eingerichtet.
Er stellt damit
sicher.
Dies ist in § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgelegt.
Frühe Hilfen
Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen:
Ein Einstieg aus Hebammensicht von Kristin Adamaszek, Zeitschrift "Die Hebamme 2018" download