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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche / Bremerhaven

Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche können im Einzelfall die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Beraten werden Sie dabei vom Jugendamt.

Engliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:

  • in ambulanter Form,
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
  • durch geeignete Pflegepersonen und
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen.

Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.

Voraussetzungen

  • unter 18 Jahre
  • seelische Behinderung

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Junge volljährige Menschen mit seelischer Behinderung erhalten "Hilfe für junge Volljährige". Dies gilt auch dann, wenn die Hilfebedürftigen von einer seelischen Behinderung bedroht sind.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Beratung erfolgt kostenfrei.