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Ermäßigtes Nahverkehrsticket / StadtTicket Bremen

Sie leben in der Stadt Bremen und beziehen

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II),
  • Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Leistungen nach § 6b BKGG - Bildung und Teilhabe für Empfänger/-innen von Kinderzuschlag

Dann haben Sie Anspruch auf die Nutzung eines preisreduzierten Monatstickets für den Nahverkehr im Liniennetz des VBN im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

Die Prüfung zur Ausstellung der Kundenkarte zum Erwerb des StadtTickets erfolgt durch die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen. Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen müssen einen Nachweis über ihren Leistungsbezug vorlegen. Beachten Sie bitte das allgemeine Infoblatt "Information zum StadtTicket Bremen ab 01.03.2016" sowie die unten stehende aktuelle Information zum StadtTicket Bremen für die Zeit vom 01.01.2022 - 31.03.2022. 

Das ermäßigte Nahverkehrsticket / StadtTicket zum Preis von 25 Euro monatlich für Erwachsene und kostenlos für Kinder und Jugendliche berechtigt zur Nutzung aller Busse, Straßenbahnen und Regionalbahnen im Liniennetz des VBN auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.

Das StadtTicket Bremen für Erwachsene gilt nur zusammen mit einer Kundenkarte. Die Nummer der Kundenkarte muss auf das StadtTicket übertragen werden.

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.

Voraussetzungen

Berechtigt für den Erwerb eines ermäßigten Nahverkehrsticket sind Personen, die

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, oder
  • Leistungen nach § 6b BKGG - Bildung und Teilhabe für Empfänger/öinnen von Kinderzuschlag

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto

    nach der Fotomustertafel

  • Bremen Pass oder anderen Nachweis über den Bezug von Leistungen
  • Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsdokument

    bei Flüchtlingen

In den Sozialzentren wird nach Prüfung der Anspruchsberechtigung für Erwachsene kostenfrei eine Kundenkarte des VBN ausgestellt.

Die Gültigkeit der Kundenkarte entspricht der Gültigkeit des "Bremen-Pass" bzw. der Dauer des laufenden Leistungsbezuges. Mit der Kundenkarte kann dann in allen Kundencentern und allen weiteren Verkaufsstellen des VBN das vergünstigte Nahverkehrsticket  (StadtTicket) erworben werden.

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden. Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt.

Die Beantragung/Verlängerung des  StadtTickets ist auch von Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigten müssen eine entsprechende Vollmacht, ihren eigenen Personalausweis sowie den notwendigen Nachweis der Anspruchsberechtigung des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin (Bremen-Pass, Bescheinigung über Leistungsbezug oder Leistungsbescheid) sowie bei Verlängerung zusätzlich die Kundenkarte vorlegen.

Die Vollmacht muss folgende Punkte beinhalten:

  • Wer ist der Vollmachtgeber? - Nennung des Namens, der Adresse sowie des Geburtsdatums und des Geburtsortes.
  • Wer wird damit bevollmächtigt? - Der Bevollmächtigte sollte ebenfalls mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort genannt werden.
  • Was wird bevollmächtigt? - Benennung der konkreten Aufgabe (Beantragung oder Verlängerung StadtTicket). Außerdem sollte die Vollmacht zeitlich begrenzt werden. Dann verliert diese ihre Wirksamkeit ohne, dass sie zurückgegeben werden muss.
  • Die Unterschrift: - Die Unterschriften des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin und des/der Bevollmächtigten müssen ebenfalls enthalten sein.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Anspruchsberechtigung besteht nur so lange, wie auch der Leistungsbezug nachgewiesen wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Die Ausstellung/ Verlängerung der Kundenkarte erfolgt unverzüglich nach Antragstellung und Prüfung der Leistungsberechtigung.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die VBN Kundenkarte ist kostenlos
25,00 EUR für das StadtTicket Bremen für Erwachsene

Kostenlos StadtTicket Bremen für Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre