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Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Tätigkeit dort wegen Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind und den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Gleichzeitig beschäftigen sie einen hohen Anteil an besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (zwischen 30 und 50 Prozent der Mitarbeiter).

Anträge sind in unterschiedlicher Form zu stellen. Nehmen Sie gern die Beratung des Amtes für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - in Anspruch.

Welche Fristen sind zu beachten?

Anträge auf finanzielle Hilfen sind vor dem Kauf oder Eingehen finanzieller Verpflichtungen zu stellen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Kosten für das Verfahren entstehen nicht.