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Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Impfschäden) beantragen

Sie möchten eine Leistung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen?

Wenn Sie oder Ihr Kind durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer Behörde empfohlene Impfung (z.B. Pockenimpfung, Polioimpfung ) körperlich oder seelisch geschädigt worden sind, erhalten Sie - ggf. auch die Hinterbliebenen - dieselben Leistungen, die das Bundesversorgungsgesetz für Opfer des Krieges vorsieht, also ebenfalls eine Geldrente und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung.