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Stiftung Anerkennung und Hilfe

Zum 01.01.2017 ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe durch Bund, Länder und Kirchen ins Leben gerufen worden. Sie richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. Ziel der Stiftung ist die Anerkennung des den Betroffenen widerfahrenen Leids und Unrechts und die Unterstützung bei der Bewältigung bzw. Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen. Zur Durchführung dieser Aufgabe ist eine Anlauf- und Beratungsstelle beim Amt für Versorgung und Integration Bremen errichtet worden.

Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen können Betroffene in Form einer einmaligen personenbezogenen Geldpauschale und Rentenersatzleistung erhalten.

Voraussetzungen

Die Leistungen der Stiftung kann beantragen, wer

  • heute in Bremen oder Bremerhaven lebt
  • heute noch eine Folgewirkung aus dem während der Unterbringung erfahrenen Leid und Unrecht hat.

In der Regel ist für die Gewährung von Leistungen der Stiftung ein persönliches Beratungsgespräch unabdingbar. Weitere Auskünfte können Sie unter der folgenden Telefonnummer erhalten: 0421 361-5292

Weitere Hinweise

Die örtliche Zuständigkeit der Anlauf- und Beratungsstelle richtet sich nach dem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt der Betroffenen zum Zeitpunkt der Meldung.

Welche Fristen sind zu beachten?

Für die Inanspruchnahme der Leistungen aus der Stiftung ist es erforderlich, dass sich die Betroffenen bis zum 30.06.2021 persönlich oder schriftlich bei der Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben.