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Wohnungsbeschaffungshilfe beantragen, drohende Obdachlosigkeit, Hilfen zur Wohnungsanmietung

Sie sind obdachlos, von Wohnungslosigkeit bedroht oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen?

Dann ist die Zentrale Fachstelle Wohnen für Sie zuständig.

In der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • des Amtes für Soziale Dienste
  • des Vereins für Innere Mission
  • des Vereins Bremische Straffälligenbetreuung und
  • der Hohehorst gGmbH des Arbeiter-Samariter-Bundes

einzelfall- und problemlösungsoriertiert in Fragen der Unterbringung bei Obdachlosigkeit. Der Fachstelle obliegt die zentrale Steuerung der Notunterbringung Wohnungsloser in Bremen, sowie die Unterstützung bei der Wohnungssuche und die Vermittlung von Wohnraum (Achtung: Die Zentrale Fachstelle übernimmt keine Makleraufgaben, verwaltet keinen Wohnungspool und kann keine Wohnungsvermittlung garantieren!).

Voraussetzungen

Männer, Frauen und Familien,

  • denen aufgrund von Mietrückständen Wohnungsverlust droht
  • bei denen eine Räumungsklage läuft,
  • denen aus sonstigen Gründen Wohnungsverlust droht bzw.
  • Familien in ungesicherten Wohnverhältnissen
  • Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte erwachsene Männer und Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
  • Selbstmelder in Notunterkünften der Wohnungslosenhilfe
  • Erwachsene Straffällige, von Straffälligkeit und Strafe Bedrohte, Inhaftierte und Haftentlassene mit einer Wohnungsproblematik und deren Angehörige
  • Straffällige erwachsene Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer und Frauen, die aus einer Justizvollzugsanstalt oder gleichartigen Einrichtung (z.B. Forensik) entlassen werden
  • Inhaftierte erwachsene Männer und Frauen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung
  • Inhaftierte erwachsene Männer und Frauen, denen aufgrund der Inhaftierung Wohnungsverlust droht (wohnungssicherung)

Erwachsene Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer und Frauen, die

  • "akut" illegale Drogen konsumieren
  • aufgrund einer illegalen Suchterkrankung einen Drogenersatzstoff erhalten
  • aus einer Einrichtung des Drogenhilfesystems ohne festen Wohnsitz entlassen werden, bzw. die die Maßnahme abbrechen oder
  • die sich als Selbstmelder in einer Notunterkunft der Drogenhilfe melden

werden in der Zentralen Fachstelle Wohnen beraten.

Die MitarbeiterInnen des Amtes für Soziale Dienste vermitteln auch in behinderten- und altengerechte Wohnungen und beraten bei Wohnungsanpassungsmaßnahmen.

Die Innere Mission betreibt im Rahmen der Zentralen Fachstelle Wohnen eine zentrale Hotel- und Pensionssteuerung, die den MitarbeiterInnen der Beratungsstelle zuarbeitet.