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Standesamt Bremen-Mitte

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Anmeldung: 7.45 - 11.00
Mo 14:00 - 17:00
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Corona Regelungen der Standesämter Bremen-Mitte und Bremen-Nord/Stand: 05.03.2021

Die Standesämter in Bremen sind geöffnet. Die aktuelle Anzahl der Neuinfektionen in Bremen spiegelt jedoch das in der Fläche weiterhin hohe Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus wider. Vor diesem Hintergrund werden wie bereits während der gesamten Pandemie im Rahmen des Hausrechts, das die Standesämter während der Eheschließungen auch an den Außentraustandorten ausüben, Maßnahmen ergriffen die als geeignet, erforderlich und angemessen angesehen werden, um u.a. das Ziel der Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Standesämter und der Außentraustandorte zu erreichen. Diese Regelungen werden immer wieder überprüft und bei Bedarf nachjustiert. Die aktuellen Regelungen sind zunächst bis einschließlich 28.03.2021 befristet.

Eheschließungen:

  1. Bis einschließlich 28.03.2021 werden Eheschließungen grundsätzlich ohne Gäste und ohne Trauzeugen vorgenommen. Neben dem Brautpaar und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten darf nur noch, wenn nötig, ein Dolmetscher mit im Trauzimmer sein. Bei besonderen Härtefällen können die Leitungen der Standesamtsbezirke unter Einhaltung der aktuellen Corona Verordnung und unter Beachtung des gesundheitspräventiven Ziels der Kontaktvermeidung, Ausnahmen zulassen. Kinder unter 14 Jahren des eigenen Hausstandes können ohne Einzelfallprüfung an der Eheschließung teilnehmen. Die Trauzeremonie begrenzt sich auf den amtlichen Teil.
  2. Gäste dürfen sich auch nicht im Gebäude und im Standesamt Bremen-Mitte zusätzlich auch nicht auf der Außentreppe und unter dem Eingangsportal aufhalten.
  3. Ein Fotograf/eine Fotografin ist im Standesamt Bremen-Mitte auf der Außentreppe und unter dem Eingangsportal zugelassen.
  4. Bitte nehmen Sie bei Fotoaufnahmen auf der Außentreppe des Standesamtes Bremen-Mitte Rücksicht auf Kundinnen/Kunden und weitere Brautpaare.
  5. Bitte begeben Sie sich frühestens 10 Minuten vor Ihrem Termin in den Wartebereich für Eheschließungen.
  6. An den Außentraustandorten werden bis einschließlich 28.03.2021 alle Eheschließungen grundsätzlich ohne Gäste und ohne Trauzeugen vorgenommen. Neben dem Brautpaar und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten darf nur noch, wenn nötig, ein Dolmetscher mit im Trauzimmer sein. Bei besonderen Härtefällen können die Leitungen der Standesamtsbezirke unter Einhaltung der aktuellen Corona Verordnung und unter Beachtung des gesundheitspräventiven Ziels der Kontaktvermeidung, Ausnahmen zulassen. Aufgrund der Größe des Trauortes können Kinder unter 14 Jahren des eigenen Hausstandes ohne Einzelfallprüfung an der Eheschließung an folgenden Trauorten teilnehmen: Lür-Kropp-Hof (im Meta-Rödiger-Hochtiedshus), Botanika (im Japanischen Garten und im Himalayagarten), Schloss Schönebeck, Burg Blomendal und im Bremer Rathaus.
  7. Nottrauungen bei einer ärztlich attestierten lebensgefährlichen Erkrankung eines Verlobten fallen nicht unter diese Einschränkungen.
  8. Rückfragen und Terminabsprachen zum Thema Ehe können an das Standesamt Bremen-Mitte an ehe@inneres.bremen.de und an das Standesamt Bremen-Nord an standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de gerichtet werden.

Aufenthalt in den Standesämtern und im Außenbereich des Standesamtes Bremen-Mitte:

  1. Ein Zutritt zum Standesamt kann nur gewährt werden, wenn Sie nicht an Covid-19-typischen Krankheitssymptomen (v.a. Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen) leiden und nicht unter Quarantäne stehen. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Regelungen für Einreisende und Reiserückkehrer.
  2. Persönliche Vorsprachen sind nur für Terminkunden möglich.
  3. Generelle Rückfragen und Terminabsprachen können je nach Zuständigkeit an die Mailadressen:
    standesamtmitte@inneres.bremen.de oder standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de gerichtet werden.
  4. Bitte sprechen Sie max. mit 2 Personen vor.
  5. Bitte sprechen Sie, wenn Sie aus zwingenden Gründen mit mehr als 2 Personen vorsprechen wollen, dies bei der Terminvergabe mit dem Standesamt ab.
  6. Dritte, die nicht zu den Kundinnen/Kunden gehören, dürfen sich nicht im Standesamt aufhalten. Diese Regelung gilt im Standesamt Bremen-Mitte zusätzlich auch auf der Außentreppe und unter dem Eingangsportal.
  7. In den Räumlichkeiten der Standesämter ist für Personen ab 16 Jahren das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Für Kinder ab 6 Jahren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin ausreichend.
  8. Kundinnen/Kunden mit Termin begeben sich frühestens 10 Minuten vor dem Termin zum Empfang bzw. in den Wartebereich. Nach dem Termin muss das Gebäude verlassen werden. Dies gilt auch für Eheschließungen.
  9. Bitte beachten Sie in den Standesämtern und im Außenbereich des Standesamtes Bremen-Mitte das Einhalten des Abstandsgebotes zu Dritten.
  10. Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion stehen vor Ort zur Verfügung.

Geburten:

  1. Bei einer Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus zeigt die Einrichtung die Geburt beim zuständigen Standesamt an. Das Standesamt wendet sich anschließend bezüglich eventuell noch notwendiger Unterlagen eigenständig schriftlich an die Mütter/Eltern. Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin im Standesamt erforderlich sein, findet eine konkrete Terminabsprache durch das Standesamt statt.
  2. Hausgeburten müssen weiterhin persönlich im Standesamt angezeigt werden.
  3. Rückfragen zum Thema Geburten können an das Standesamt Bremen-Mitte an geburten@inneres.bremen.de und an das Standesamt Bremen-Nord an geburtennord@inneres.bremen.de gerichtet werden.
  4. Aktuell nehmen die Standesämter Bremen-Mitte und Bremen-Nord Vaterschaftsanerkennungen nur im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung entgegen. Hierfür ist ein Termin erforderlich.
  5. Vaterschaftsanerkennungen können unabhängig vom Wohnort bei jedem Jugendamt/Notar/Standesamt in Deutschland erfolgen. Sorgeerklärungen sind bei Standesämtern nicht möglich.

Urkundenanforderungen:

  1. Urkundenanforderungen bei den Standesämtern können schriftlich per Mail an das Standesamt Bremen-Mitte: urkunden@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de) bzw. an das Standesamt Bremen-Nord: standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de (DE-Mail: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de) und per Briefpost oder per Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgen.
  2. Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen und somit innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
  3. Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
  4. Ein Vordruck zur Urkundenanforderung (pdf) befindet sich auf der Internetseite der Standesämter.

Kirchenaustritt:

  1. Der direkte Austritt aus der evangelischen oder der katholischen Kirche kann nur bei der Kirche erfolgen. 
  2. Der Austritt direkt bei den Kirchen erfolgt sofort und ist kostenlos. Persönliche Vorsprachen sind aktuell auch bei den Kirchen nur für Terminkunden möglich.
  3. Bei den Standesämtern kann eine Austrittserklärung ausgefüllt und die Unterschrift gegen eine Gebühr von € 5,50 vom Standesbeamten beglaubigt werden. Diese Erklärung, die auch bei Notaren erfolgen kann, muss anschließend eigenständig an die zuständige Kirche weitergeleitet werden, damit der Kirchenaustritt wirksam wird. Die Austrittsbescheinigung wird dann von der Kirche erstellt.

Nutzen Sie bitte für Anfragen die angegebenen Mailadressen. Telefonisch sind die Standesämter über das Bürgertelefon Bremen unter 115 zu erreichen. Wir bitten um Verständnis und bleiben Sie gesund!