Sie sind hier:
  • Antrag auf Schwerbehindertenausweis verlängern

Antrag auf Schwerbehindertenausweis verlängern

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dessen Gültigkeit in Kürze abläuft oder schon abgelaufen ist, müssen Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises beantragen.

Um die Gültigkeit eines befristeten Schwerbehindertenausweises zu verlängern, muss die Verlängerung des Ausweises beantragt werden.

Zur Verlängerung der Gültigkeit ist es zwingend erforderlich ein Lichtbild zu übersenden. Eine Verlängerung auf dem alten Ausweis ist nicht mehr möglich!

Bei Neuausstellung ist der bisherige Schwerbehindertenausweis zwingend an das AVIB zurückzugeben.

Voraussetzungen

Ist eine wesentliche Änderung bei den gesundheitlichen Verhältnissen nicht zu erwarten, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt beziehungsweise verlängert werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

  • Passfoto

    Das Passfoto kann auch eingescannt per Email zugesandt werden.

Formloser Antrag bei der zuständigen Stelle.

Der Schwerbehindertenausweis kann bei Vorlage eines Passbildes direkt vor Ort ausgestellt werden. Dies gilt auch für die Außenstelle in Bremerhaven. Auf dem Postweg dauert die Bearbeitung ca. 1,5 Wochen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Die Ausstellung erfolgt i.d.R. unbefristet, bei Befristungen aufgrund von Nachuntersuchungen (bei bestimmten Erkrankungen: z. B. Krebs, Diabetes mellitus, psych. Leiden etc.).
  • Eine Befreiung von der Lichtbildpflicht bei Erwachsenen bzw. die Gültigkeit ohne Lichtbild kann auf Antrag erfolgen. Der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass es aus medizinischer Sicht nicht mehr möglich ist, Lichtbilder anzufertigen.
  • Bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes Bremen reicht eine formlose Adressmitteilung (per Mail, Post, Fax oder Telefon).
  • Der Schwerbehindertenausweis wird nur noch im Scheckkartenformat ausgegeben.

Bei Kindern unter 10 Jahren:

  • wird die Gültigkeitsdauer des Ausweises bis längstens zum Ende des Kalendermonats befristet, in dem das 10. Lebensjahr vollendet wird (=10.Geburtstag). Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ist ein Lichtbild nicht erforderlich. Der Ausweis ist auch ohne Bild gültig.
  • Anschließende Verlängerungen werden dann höchstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (=20. Geburtstag) erteilt.

Welche Fristen sind zu beachten?

empfehlenswert:
Beantragung 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit

Wie lange dauert die Bearbeitung

10 Tage Bei Antragstellung über den Postweg.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Der Schwerbehindertenausweis ist kostenlos.