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Widersprüche, Eingaben und Petitionen

Im Referat 33 werden Entscheidungen über Widersprüche im Rahmen des Sozialhilferechts (nach SGB XII), des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Landespflegegeldgesetzes, des Bundeserziehungs- bzw. Bundeselterngeldgesetzes, des Unterhaltssicherungsgesetzes, des Unterhaltsvorschussgesetzes, des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sowie des Gesetzes zur beruflichen Rehabilitation getroffen. Die Widersprüche werden auf ihre Zulässigkeit und Begründetheit eingehend geprüft und danach beschieden.

Vor Erlass eines Bescheides über einen Widerspruch gegen die Ablehnung von Sozialhilfe nach dem SGB XII oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe werden entsprechend § 116 Abs. 2 SGB XII sozial erfahrene Dritte beteiligt. Dies geschieht durch regelmäßig stattfindende Sitzungen des Widerspruchsausschusses. In Bremen setzt sich der Widerspruchsausschuss zusammen aus Vertretern von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Vereinigungen, die Bedürftige betreuen bzw. deren Interessen vertreten sowie aus Vertretern der Sozialdeputation.

Mit einer Eingabe oder Petition könnnen sich Bremer Bürgerinnen und Bürger mit ihren Bitten oder Beschwerden direkt an die an die Bremische Bürgerschaft wenden. Dies kann per Brief, per Fax oder als Online-Petition über das Internet erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Internetseite des Petitionsausschusses der Bremischen Bürgerschaft.

Abschnittsleitung:

Bianca Röske

+49 421 361 13383
+49 421 496 13383
E-Mail

Bearbeitung von Widerspruchsangelegenheiten:

Britta Lütjen

+49 421 361 15036
+49 421 361 2275
E-Mail

Elke Peter

+49 421 361 89320
+49 421 361 2275
E-Mail