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Mehrbedarfe

Es werden Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen im Rahmen des SGB XII anerkannt, weil diese nicht durch die Regelbedarfe abgedeckt sind. Dazu gehören der

  • Mehrbedarf bei Alter oder voller Erwerbsminderung
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft
  • Mehrbedarf für behinderte Menschen mit Bezug von Eingliederungshilfe
  • Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
  • Mehrbedarf für die dezentrale Wassererzeugung

Die Voraussetzungen zur Anerkennung der einzelnen Bedarfe sind in der nachfolgenden Verwaltungsanweisung geregelt:
Verwaltungsanweisung zu § 30 SGB XII – Mehrbedarf (Stand 19.01.2017) (pdf, 87.7 KB)

Ihre Ansprechpartner sind:

Dietlind Heller

+49 421 361 2979
+49 421 496 2979
E-Mail


Olaf Poplawski

+49 421 361 2147
+49 421 496 2147
E-Mail