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Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen

Die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz für den Personenkreis der blinden und schwerstbehinderten Menschen - Landespflegegeld - sind eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung.

Das Landespflegegeld wird zum Zwecke des Ausgleichs der behinderungsbedingten Nachteile als pauschale Geldleistung gewährt. Dagegen stellen die Pflege- und Blindengeldleistungen des SGB XII eine Sozialhilfeleistung dar und sind daher auch abhängig vom jeweiligen Einkommen und Vermögen. Durch die Anrechnung von Leistungen aus der Pflegeversicherung erfolgt eine Kürzung oder ein Wegfall des Landespflegegeldes bei ambulanten und stationären Hilfen je nach Einzelfall. Die Pflege- und Blindenhilfeleistungen nach SGB XII können dann ggf. weiterhin in Anspruch genommen werden.

Derzeit beträgt das Landespflegegeld monatlich 494,97 Euro, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren derzeit monatlich 247,49 Euro (Stand 1.7.2023).

Das Gesetz und die Verwaltungsanweisung sind in Gesetzliche Grundlagen veröffentlicht.

Das Antragsformular auf Landespflegegeld des Amtes für Soziale Dienste Bremen finden Sie hier:

Antragsformular für Landespflegegeld (pdf, 28.1 KB)

Den Link zum Antragsformular auf Landespflegegeld des Sozialamtes Bremerhaven finden Sie hier:

www.bremerhaven.de-Elektronische Formulare