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Schuldnerberatungskosten als sozialintegrative Leistung

Die Schuldnerberatung wird in Bremen von qualifizierten Schuldnerberatungsstellen durchgeführt.

Angemessene Kosten für diese Beratung können im Einzelfall übernommen werden, wenn der/die Antragsteller/-in zum berechtigten Personenkreis gehört und die speziellen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Die Details können in der Verwaltungsanweisung zu § 11 Abs. 5 SGB XII nachgelesen werden:

Verwaltungsanweisung zu § 11 Abs. 5 SGB XII

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