Sie sind hier:

Einmalige Bedarfe

Leistungen zur Deckung folgender Bedarfe werden im Rahmen XII gesondert erbracht:

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Die Leistungen für die Erstausstattungen werden auch im Rahmen SGB II erbracht

Die Voraussetzungen zur Anerkennung der einzelnen Bedarfe sind in der nachfolgenden Verwaltungsanweisung geregelt:

Gesetzliche Grundlagen - Einmalige Bedarfe: Verwaltungsanweisung zu § 24 Abs. 3 und zu § 31 SGB XII

Ihre Ansprechpartner sind:

Dietlind Heller

+49 421 361 2979
+49 421 496 2979
E-Mail


Olaf Poplawski

+49 421 361 2147
+49 421 496 2147
E-Mail