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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Beratung und Unterstützung, auch für Angehörige

Die Beratung und Unterstützung erfolgt durch Beratungsstellen freier Träger, die durch die Stadt Bremen finanziert werden. WEITER

Erhaltung / Beschaffung einer Wohnung

Die Beratung und Unterstützung erfolgt durch die Zentrale Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziale Dienste. WEITER

Hilfen zur Gesundheit

Zu den Hilfen zur Gesundheit gehören die vorbeugende Gesundheitshilfe, die Hilfe zur Familienplanung, die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die Hilfe bei Sterilisation und die Hilfe bei Krankheit. Wenn Sie nur kurzfristig Sozialhilfe beziehen und keinen Versicherungsschutz besitzen, ist es möglich, Hilfen zur Gesundheit zu gewähren. WEITER

Selbsthilfeförderung in der Gefährdetenhilfe

Die Stadt Bremen fördert durch Zuschüsse die Arbeit von Initiativen und Vereinen, die sich mit der Lebenssituation von wohnungslosen Menschen oder von straffälligen Menschen befassen. WEITER

Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe im Einzelfall

Nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zum SGB XII ist die Zuständigkeit für die Gewährung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe im Land Bremen übertragen worden. WEITER