Sie sind hier:

Rechtliche Betreuung

Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen, kann vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt werden, der in dem gerichtlich festgelegten Umfang für diese Person handelt. Das Betreuungsrecht will den betroffenen Menschen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten, ihnen aber auch den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleisten. Die Betreuung soll vorrangig im Ehrenamt geführt werden.
Das Betreuungsrecht sieht aber auch Vorsorgemöglichkeiten für einen späteren Lebensabschnitt bei Krankheit, Behinderung oder Alter vor.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Einzelfallhilfen bearbeiten, sondern für steuernde und planende Aufgaben zuständig sind. Falls Sie Beratung oder Hilfe möchten, können Sie diese bei der örtlichen Betreuungsbehörde im Amt für Soziale Dienste Bremen oder bei der örtlichen Betreuungsbehörde beim Magistrat Bremerhaven sowie bei den Betreuungsvereinen und bei den Betreuungsgerichten des Landes Bremen erhalten.