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Berufsbetreuerinnen und Betreuer im Land Bremen

Professionelle Betreuerinnen und Betreuer können einem Betreuungsverein angehören, dann nennen sie sich Vereinsbetreuer oder Vereinsbetreuerin. Mitarbeitende der örtlichen Betreuungsbehörden können im Ausnahmefall ebenfalls bestellt werden. Das sind dann Behördenbetreuerinnen und Behördenbetreuer.

Oder das Betreuungsgericht bestellt Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Dies sind häufig Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen oder Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen. Einige kommen aber auch aus anderen Bereichen. Die Aufgabe ist bei allen Betreuerinnen und Betreuern die gleiche: Menschen beraten, vertreten und unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Dabei müssen immer die Wünsche und der Wille der betreuten Personen beachtet werden, es sei denn, dies läuft dem Wohl der Betroffenen zuwider.

Bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin hat das Gericht Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen.

Kontrolliert werden Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer von den Betreuungsgerichten. Dorthin müssen sie mindestens einmal jährlich über ihre Tätigkeit berichten. Wenn sie die betreute Person in ihren finanziellen Angelegenheiten unterstützen, müssen sie auch detailliert Rechnung beim Gericht legen und nachweisen, was mit dem Geld gemacht wurde.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anja Walecki

+49 421 361 74752
+49 421 496 74752
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