Sie sind hier:

Haushaltshilfen

Provisorisches Bild!
Provisorisches Bild!

Haushaltshilfen

Eine Unterstützung im Haushalt kann unabhängig von aber auch durch Pflegebedürftigkeit notwendig sein. Unterstützung im Haushalt beinhaltet die Reinigung der Wohnung, Reinigung und Pflege von Wäsche, Einkäufe, Zubereitung von Mahlzeiten sowie auch persönliche Hilfen. Hierfür kann die notwendige Unterstützung als Leistung aus verschiedenen Rechtsgrundlagen des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) geleistet werden.

Voraussetzungen:

Die Leistungen nach dem SGB XII sind immer vom Einkommen und Vermögen abhängig. Weitere Voraussetzung: eine Unterstützung ist nicht von nahe stehenden Personen unentgeltlich möglich.

In der Verwaltungsanweisung werden die Rechtsgrundlagen, die verschiedenen Formen und Leistungen der Unterstützung im Haushalt und die Verwaltungsverfahren beschrieben. Die Verwaltungsanweisung ist veröffentlicht in Gesetzliche Grundlagen.

Anträge können in Bremen in den zuständigen Sozialzentren und in Bremerhaven im Sozialamt gestellt werden. Dort findet die einzelfallbezogene Beratung statt.

Weitere Informationen und Beratungsstellen können Sie auf der Seite des Referates Ältere Menschen erfahren.