Hilfe zur Pflege soll Menschen, die Unterstützung zum Beispiel bei Körperpflege, Anziehen, Essen oder im Haushalt benötigen, den Verbleib in ihrer Wohnung ermöglichen. Eine Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung soll dabei möglichst vermieden werden.
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Eine Unterstützung im Haushalt kann unabhängig von aber auch durch Pflegebedürftigkeit notwendig sein. Unterstützung im Haushalt beinhaltet die Reinigung der Wohnung, Reinigung und Pflege von Wäsche, Einkäufe, Zubereitung von Mahlzeiten sowie auch persönliche Hilfen.
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Die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz für den Personenkreis der blinden und schwerstbehinderten Menschen Landespflegegeld sind eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung. Das Landespflegegeld wird zum Zwecke des Ausgleichs der behinderungsbedingten Nachteile als pauschale Geldleistung gewährt.
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... finden Sie auch auf unseren Seiten aus dem Referat "Ältere Menschen".
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