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Soziales Entschädigungsrecht

Zum Auftrag des Ressorts

Das soziale Entschädigungsrecht sieht Leistungen für Menschen vor, die Gesundheitsschäden erlitten haben, weil sie zugunsten der staatlichen Gemeinschaft ein sogenanntes Sonderopfer erbracht haben oder weil sie Opfer von Gewalttaten geworden sind, vor denen sie der Staat nicht schützen konnte. In diesen Fällen steht der Staat mit einer Entschädigung ein.

Das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) ist – in den meisten Fällen – die zuständige Behörde; an sie können sich Betroffene mit ihren Fragen wenden.

Aufgrund der thematischen Nähe zum Sozialen Entschädigungsrecht hat das AVIB auch die Aufgabe der Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer der Erziehung in Einrichtungen der Jugendhilfe (Heimen) sowie der Unterbringung in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport übt die Fachaufsicht über das AVIB aus.

Folgende Bereiche bzw. Personenkreise, die vom sozialen Entschädigungsrecht erfasst werden, sind zu unterscheiden:


Soziales Entschädigungsrecht
ThemenbereichZuständigkeitsbereich
OpferentschädigungWohnort
SoldatenversorgungBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
InfektionsschutzOrt der Impfung
ZivildienstWohnort
Häftlingshilfe*Wohnort
Heimerziehung**Wohnort bzw. Unterbringung in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie

* Politische Häftlinge in der ehemaligen DDR können heute noch Anträge stellen.

** Eine Antragstellung ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr möglich.

Rechtliche Grundlagen

Auf der Seite des Amtes für Versorgung und Integration finden Sie die rechtliche Grundlage des Sozialen Entschädigungsrechtes.