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Bremer Landesstrategie Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit

Zwei Ziele, viele Ansatzpunkte und noch mehr Maßnahmen

Entgeltgleichheit

Gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit – das steckt hinter dem Begriff Entgeltgleichheit. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung im Berufsleben.

Nach der jüngsten Analyse des Gender Pay Gap auf Basis der monatlichen Verdiensterhebungen des Statistischen Bundesamtes wurde für das Jahr 2025 ein unbereinigter Gender Pay Gap von 16 Prozent ermittelt. Dies entspricht einer Differenz von 4,24 Euro beim Bruttostundenverdienst.

Die von Frauen und Männern unterschiedlich häufig ausgeübten Berufe und die Verteilung auf Branchen trugen 0,75 Euro zum Verdienstunterschied bei, der Qualifikationsanspruch 0,55 Euro, der Beschäftigungsumfang 0,81 Euro, der Ausbildungsabschluss 0,19 Euro und die geringfügige Beschäftigung 0,26 Euro. Fasst man die geringfügige Beschäftigung und den Beschäftigungsumfang zusammen, beträgt der Beitrag der Teilzeitbeschäftigung von Frauen zum Verdienstunterschied insgesamt 1,07 Euro. Die sonstigen Faktoren reduzierten den Verdienstunterschied um 0,03 Euro.

Insgesamt können 2,53 Euro des Verdienstunterschieds auf die genannten Faktoren zurückgeführt werden. Dies entspricht 60 Prozent des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro. Der nicht erklärbare Verdienstunterschied beträgt 1,71 Euro, der bereinigte Gender Pay Gap liegt damit bei 6 Prozent (Statistisches Bundesamt).

Gendergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt

Gendergerechtigkeit bezieht sich auf Strukturen in Familie und Gesellschaft, Unternehmen und Institutionen sowie auf dem Arbeitsmarkt allgemein, die geschaffen werden müssen, damit alle Geschlechter die gleichen Chancen beim Einstieg ins Erwerbsleben und bei der Erwerbstätigkeit selbst erhalten.

Der sogenannte Gender Gap Arbeitsmarkt, der im Land Bremen bei 37 Prozent liegt, zeigt auf, dass Frauen nicht nur weniger pro Stunde verdienen (Stichwort: Entgeltungleichheit), sondern auch häufiger in Teilzeit arbeiten und seltener berufstätig sind. Ein Grund dafür ist, dass Frauen einen Großteil der unbezahlten Arbeit, wie Haushalt, Pflege von Angehörigen und Kinderbetreuung, leisten.

Frauen gehen deutlich häufiger einer Teilzeitbeschäftigung nach als Männer: 51 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Bremen und 48 Prozent in Bremerhaven arbeiten in Teilzeit, hingegen nur 16 Prozent der erwerbstätigen Männer im Land Bremen. Ab dem durchschnittlichen Alter bei der Geburt des ersten Kindes (30,5 Jahre) steigt die Teilzeitquote bei Frauen. Am höchsten fällt der Unterschied bei den Arbeitszeiten in der Altersgruppe der 39- bis 41-Jährigen mit 23 Prozent aus.

Wenn bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen betrachtet werden, arbeiten Frauen durchschnittlich fast 46 Stunden pro Woche, Männer im Schnitt 44,5 Stunden. Fast zwei Drittel der durchschnittlichen 46-Stunden-Woche einer Frau bestehen aus unbezahlter Arbeit. Bei Männern macht diese weniger als die Hälfte der durchschnittlichen 44,5-Stunden-Woche aus.

Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt setzt daher nicht nur gleiche Chancen in Ausbildung und Beruf voraus, sondern auch Rahmenbedingungen, die eine partnerschaftliche Verteilung von Sorgearbeit ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern.

Eine Strategie

All diese Befunde helfen dabei, konkrete Ansatzpunkte zur Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit im Erwerbsleben und zur Gewährleistung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zu identifizieren:

(1) die Verteilung der Geschlechter auf Berufe und Branchen
(2) die Anteile der Geschlechter in Führungspositionen
(3) Arbeitszeit, Sorgearbeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
(4) der Rechtsgrundsatz der Entgeltgleichheit
(5) die rechtliche Umsetzung der Entgeltgleichheit
(6) die Erhöhung der Tarifbindung
(7) der Gender Pay Gap als Indikator für geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede

Am 17. März 2026 hat die Senatskommission „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“ die Fortschreibung der Landesstrategie Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben und Entgeltgleichheit (pdf, 1.4 MB) beschlossen und weitere neue Maßnahmen aufgenommen. Aktuell umfasst das strategische Papier somit 32 Maßnahmen, die das Ziel haben, die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt weiter voranzubringen.

Seit April 2024 arbeitet die Senatskommission „Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“, die vom Bremer Bürgermeister koordiniert und geleitet wird. Die Senatskommission dient der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ziele der Landesstrategie sowie des Landesaktionsplans Alleinerziehende.

Die Senatskommission hat zur fachlichen Vorbereitung ihrer Sitzungen eine Ressort-AG eingerichtet. Die Federführung der Ressort-AG liegt bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.

Tivolifront von unten · G. Kuznetsov