Sie sind hier:

Herzlich willkommen!

In Bremen und Bremerhaven kann man sehr gut leben.
Der Grund dafür ist: Alle halten zusammen.
Ich möchte, dass alle noch besser zusammen halten.
Dafür setze ich mich ein.
Und ich kämpfe gegen Benachteiligung.
Das bedeutet: Jeder soll gleich behandelt werden.

Ich bin in der Behörde für fünf Bereiche zuständig.

  • Arbeit: Wenn Sie mehr über die Abteilung Arbeit wissen wollen, klicken sie bitte auf den Link Arbeit.
  • Soziales: Wenn Sie mehr über die Abteilung Soziales wissen wollen, klicken sie bitte auf den Link Soziales.
  • Jugend und Familie: Wenn Sie mehr über die Abteilung Jugend und Familie wissen wollen, klicken sie bitte auf den Link Jugend und Familie.
  • Integration: Wenn Sie mehr über das Integrationsreferat wissen wollen, klicken Sie bitte auf den Link Integration.

Soziales

Die Abteilung Soziales hat ein Ziel.
Sie möchte Menschen in ihrem Leben
so gut wie möglich helfen.
Dafür überlegen wir uns Angebote und Hilfen.
Zum Beispiel für

  • Menschen mit wenig Geld
  • Menschen mit Behinderungen
  • Ältere Menschen
  • Menschen, die Pflege brauchen
  • Menschen, die aus dem Ausland kommen.
  • Menschen in schwierigen Lebens-Lagen.
    Zum Beispiel: Menschen ohne Wohnung.
  • Menschen, die in Heimen leben.

Jugend und Familie

Wir wollen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien weiter gut in Bremen leben können.
Zum Beispiel achten wir darauf,
dass es Spielplätze und Freizeitheime für Jugendliche gibt.

  • Wir unterstützen Kinder und Jugendliche,
    damit sich jeder gut entwickeln kann.
  • Wir helfen bei der Erziehung in einer Familie.
    Zum Beispiel beraten und unterstützen wir Eltern.
  • Manchmal können Kinder nicht mehr zu Hause leben.
    Zum Beispiel:
    Wenn die Eltern nicht mehr so gut für ihre Kinder sorgen können.
    Die Kinder- und Jugendhilfe überlegt sich andere Möglichkeiten.
  • Wir schützen Kinder und Jugendliche vor Gefahren.
  • Wir kümmern uns um junge Menschen, die aus anderen Ländern zu uns fliehen müssen, weil dort Krieg ist.

Wichtig ist mir auch die Arbeit von Freiwilligen. Das sind Menschen, die sich ehrenamtlich um andere kümmern. Diese Arbeit unterstütze ich.

Auch Selbsthilfegruppen bekommen eine Unterstützung für ihre Arbeit. Da treffen sich Menschen in einer Gruppe und helfen sich gegenseitig bei Problemen, wie z.B. einer Krankheit.

Integration

Wir wollen, dass Menschen aus anderen Ländern und Menschen, die hier leben, gut miteinander auskommen.

Wir möchten gerne, dass sich alle Menschen hier in Bremen auch zu Hause fühlen.

Wir freuen uns darüber, dass wir Sitten und Gebräuche auch aus anderen Ländern kennenlernen.

Wir gehen respektvoll miteinander um. Dafür setzen sich alle eine.

Zusammengefasst

Ich bin also für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration zuständig.

Und ich bin auch noch zuständig für einige Ämter und Firmen.
Zum Beispiel: der Martinshof, wo viele Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten oder leben.

Dr. Claudia Schilling,
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Alle Rechte vorbehalten.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.