Bei den finanziellen Grundsatzangelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe werden die Themen und Fachabteilungsaufgaben für die Bereiche Angelegenheiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und des Fachdienstes Unterhalt/Forderungen SGB VIII, Kostenerstattungsangelegenheiten SGB VIII, IT-Fachverfahren Jugendhilfe, Landeskoordinierungsstelle unbegleitete minderjährige Ausländer:innen, Fachcontrolling UVG, SGB VIII/IX Minderjährige für die Stadtgemeinde Bremen und ggf. auch für das Land Bremen bearbeitet.
Die fachliche und rechtliche Rahmensetzung wird für die Aufgabenwahrnehmung des Amtes für Soziale Dienste von hier koordiniert und gesteuert.
Ambulante Leistungen SGB VIII, Vollzeitpflege, Übergangs-/Bereitschaftspflege
Stationäre Leistungen SGB VIII, Inobhutnahmen
Eingliederungshilfe SGB VIII, Kostenbeiträge
Die Freie Hansestadt Bremen (Land) ist als überörtlicher Träger der Jugendhilfe verpflichtet, Kosten zu erstatten, die von den örtlichen Jugendämtern aufgewendet wurden.
Fachliche Steuerung des IT-Fachverfahrens der sozialen Dienste im Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Es wird die Versorgung und Betreuung von unbegleitet einreisenden Kindern und Jugendlichen im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme sichergestellt.
Das Fachcontrolling ist eines der zentralen Instrumente für die Planung und Steuerung der Leistungsgewährung im Amt für Soziale Dienste.
Fachcontrolling SGB/UVG
Fachcontrolling umA
Fachcontrolling Eingliederungshilfe SGB IX Minderjährige