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Landesjugendamt im Land Bremen

Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Gemeinsam mit den im Land Bremen tätigen Trägern der freien Jugendhilfe und mit den beiden kommunalen Jugendämtern in Bremen und Bremerhaven trägt das Landesjugendamt zur Umsetzung der Rechte junger Menschen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bei.

Dem Landesjugendamt obliegen der Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen sowie allgemeine Aufgaben der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Landesjugendamt bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung der örtlichen Jugendämter
  • Trägerberatung im Rahmen der Konzeptentwicklung von Einrichtungen
  • Betriebserlaubnisprüfung und -erteilung für Einrichtungen und sonstige betreute Wohnformen nach §§ 34, 42 und 42a SGB VIII und Einrichtungen nach dem SGB IX
  • Fachberatung und unmittelbarer Schutz von Minderjährigen bei Beschwerden und Besonderen Vorkommnissen sowie anderen Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
  • Fortbildung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe
  • Sicherstellung des Fachkräftegebotes nach § 72 SGB VIII, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
  • Landesinterne und länderübergreifende Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII (Richtlinien, Empfehlungen, Fach- und Verfahrensstandards) für die Kinder- und Jugendhilfe

Leitung:

Christiane Schrader

+49 421 361 32024
+49 421 496 32024
E-Mail

Zuständige Ansprechpersonen

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß §§ 45 bis 48a SGB VIII
  • Trägerberatung/Betriebserlaubnisverfahren/Heimaufsicht in Einrichtungen gemäß §§ 32, 34 und 42 SGB VIII sowie SGB IX
  • Grundsatzangelegenheiten für die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 SGB VIII

Hildegard Heinen

+49 421 361 2980
+49 496 361 2980
E-Mail

Karen Hilburg

+49 421 361-10569
+49 421 496 10569
E-Mail

  • Allgemeine Geschäfts- und Meldeangelegenheiten des Landesjugendamtes für Minderjährige in Einrichtungen

Sabine Esche

+49 421 361 10340
+49 421 496 10340
E-Mail


Bereich Kindertageseinrichtungen

Die Aufgaben des Landesjugendamtes für Kindertageseinrichtungen werden in eigener Zuständigkeit durch die Senatorin für Kinder und Bildung in der Abteilung 3, Referat 30 "Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen und Tagespflege" wahrgenommen.