Die Aufgaben der unabhängigen Innenrevision des Ressorts und der zugeordneten Ämter sind in der Landeshaushaltsordnung (§ 104a LHO) und der zugehörigen Rechtsverordnung gesetzlich festgelegt. Sie untersteht direkt der Hausleitung des Ressorts.
Zusätzlich wird hier der Bereich der Außenrevision verantwortet. Neben Grundsatzangelegenheiten des Zuwendungsrechtes umfasst die Aufgabe u.a. die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwendungsnachweise, insbesondere die vertiefte Prüfung von Verwendungsnachweisen und Vorortprüfungen bei Zuwendungsempfangenden sowie die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung von Zuwendungen.
Außerdem sind die Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten sowie die interne Meldestelle für Hinweisgeber/innen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hier angesiedelt.
Leitung: