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Was macht die Härtefallkommission?

Die Härtefallkommission im Lande Bremen ist ein unabhängiges Gremium. Wenn eine Person ausreisepflichtig ist, kann sie prüfen, ob es dringende humanitäre oder persönliche Gründe gibt, die dagegensprechen.
Die Härtefallkommission kann einem Härtefall-Antrag zustimmen. Dann empfiehlt sie dem Senator für Inneres eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Der Senator für Inneres prüft dann nochmal in eigener Zuständigkeit, ob er dem Härtefall-Antrag zustimmen kann.

Wer kann sich an die Härtefallkommission wenden?

  • Sie wohnen im Land Bremen.
  • Sie sind ausreisepflichtig.
  • Sie sind von Abschiebung bedroht.
  • Es liegen bei Ihnen dringende persönliche Gründe für Ihren Aufenthalt vor.
  • Es liegt bei Ihnen eine besondere Härte vor.

Wenden Sie sich an ein Mitglied der Härtefallkommission.

Hier finden Sie die Informationen des Senators für Inneres zur Härtefallkommission. Der dritte Link auf dieser Seite verweist auf den Flyer, in dem die Namen und Kontaktdaten der Mitglieder der Härtefallkommission stehen.

Tivolifront von unten · G. Kuznetsov