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Interdisziplinäre Frühförderung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Manche Kinder brauchen in den ersten Lebensjahren mehr Zuwendung, Unterstützung und Förderung als andere Kinder, um sich gut entwickeln zu können. Das sind zum Beispiel Kinder, die mit einer Behinderung auf die Welt gekommen sind, oder Kinder, die sich nicht so wie erwartet entwickeln und weit hinter dem Stand gleichaltriger Kinder zurückbleiben. Für diese Kinder sind häufig medizinisch-therapeutische und heilpädagogische Maßnahmen sinnvoll, um sie optimal zu fördern.

Diese entwicklungsunterstützenden Behandlungen und Förderangebote hat es auch bislang schon gegeben. Sie wurden von den Kinderärzten einzeln verordnet und unabhängig voneinander durchgeführt.

Diese Leistungen können Eltern für ihre Kinder auch aus einer Hand bekommen. Dafür sind in diversen Stadtteilen seit Ende 2012 sogenannte Interdisziplinäre Frühförderstellen eingerichtet worden. Dort arbeiten medizinisch-therapeutische und heilpädagogische Fachkräfte in einem Team zusammen. Ein auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes ausgerichteter Förder- und Behandlungsplan soll sicherstellen, dass sie in ihrer Entwicklung umfassend gefördert werden. Dieses Angebot - kurz Komplexleistung genannt - bündelt die meist einzeln erbrachten Leistungen und optimiert sie durch abgestimmte Verfahren und Vorgehensweisen im Rahmen der Experten-Teams in den Frühförderstellen. In einigen Kitas werden diese Komplexleistungen inzwischen auch angeboten.

Was genau ist diese "Komplexleistung"? Für welche Kinder ist sie die geeignete Hilfe? Was ist das Besondere an diesem Angebot? Wo findet man die Frühförderstellen? Wie beantragt man eine solche Leistung? ? In welchen Kitas werden Komplexleistungen durchgeführt? Wer trägt die Kosten? Was unterscheidet eine "Komplexleistung" von einer "Heilpädagogischen Leistung"? Wer kann Eltern beraten?

Antworten auf diese und weitere häufig gestellte Fragen finden Sie in den folgenden 18 Punkten und im Eltern-Ratgeber "Je früher desto besser!", Stand: Juni 2021 (pdf, 1.1 MB), den Sie hier herunterladen können.

(1) Es gibt in Bremen das Angebot: "Interdisziplinäre Frühförderung". Kann mein Kind davon profitieren?
(2) Was bedeutet "Offene Beratung"?
(3) Was genau bedeutet "Interdisziplinäre Frühförderung"?
(4) Welche Leistungen erhält mein Kind bei einer "Komplexleistung"?
(5) Wo findet die "Komplexleistung" statt?
(6) Was muss ich tun, damit mein Kind eine "Komplexleistung" erhält?
(7) Was passiert in der Eingangsdiagnostik?
(8) Wo bekomme ich Antragsformulare für die Kostenübernahme der "Komplexleistung"?
Und wohin muss ich den Antrag schicken?

(9) Wer entscheidet, ob mein Kind eine "Komplexleistung" erhält?
(10) Wo finde ich in Bremen eine "Interdisziplinäre Frühförderstelle"?
(11) Wer bezahlt die "Interdisziplinäre Frühförderung"?
(12) Wo erhalte ich weitere Informationen zur "Komplexleistung"?
(13) Was ist eine "Heilpädagogische Leistung"?
(14) Was muss ich tun, damit mein Kind eine "Heilpädagogische Leistung" erhält?
(15) Wer entscheidet, ob mein Kind eine "Heilpädagogische Leistung" erhält und wer trägt die Kosten?
(16) Ist "Frühförderung" dasselbe wie eine "Persönliche Hilfe"?
(17) Sprech- und Beratungszeiten der Frühförderstellen
(18) Weitere wichtige Adressen

FAQ

(1) Es gibt in Bremen das Angebot: "Interdisziplinäre Frühförderung". Kann mein Kind davon profitieren?

Sind Sie beunruhigt über die Entwicklung Ihres Kindes? Haben Sie den Eindruck, dass sich Ihr Kind nicht so wie andere Kinder gleichen Alters entwickelt?

Entwicklungsverzögerungen können weitreichende Folgen haben bis hin zu einer Behinderung. Deshalb sollte Ihr Kind möglichst früh behandelt und gefördert werden.

Fachleute sprechen von einer „wesentlichen Behinderung“, wenn der Entwicklungsstand eines Kindes sechs Monate oder weiter hinter dem durchschnittlichen Entwicklungsstand gleichaltriger Kinder zurückliegt. Von einer „drohenden wesentlichen Behinderung“ wird ausgegangen, wenn nach fachlichen Untersuchungen zu erwarten ist, dass sich die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes aller Voraussicht nach erheblich verzögern wird.

Wenn bei Ihrem Kind eine solche Entwicklungsverzögerung oder eine bereits eingetretene Behinderung festgestellt wird, kann es von dem Angebot einer “Interdisziplinären Frühförderung“ profitieren – bei Bedarf von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr bzw. bis zur Einschulung.

Ihr Kind erhält dann – nach einem zwischen verschiedenen Berufsgruppen abgestimmten Förder- und Behandlungsplan – Hilfen „aus einer Hand“, und zwar sowohl

  • heilpädagogische als auch
  • medizinisch-therapeutische Hilfen.

Diese Verknüpfung unterschiedlicher Maßnahmen in einem Förder- und Behandlungsplan wird kurz Komplexleistung genannt. Ziel der Komplexleistung ist es, Ihr Kind – ausgehend von seinem ganz persönlichen Entwicklungsstand – in seinen Entwicklungsmöglichkeiten umfassend zu fördern.

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FAQ

(2) Was bedeutet "Offene Beratung"?

Haben Sie Fragen zum Entwicklungsstand Ihres Kindes und den bestehenden Fördermöglichkeiten?

Dann stehen Ihnen – neben Ihrem Kinderarzt/ Ihrer Kinderärztin – auch die medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachleute in den Frühförderstellen zur Verfügung. Diese beraten Sie in Fragen eines möglichen Behandlungsbedarfes und zu allen Fragen der möglichen Förderung Ihres Kindes.

In den Frühförderstellen findet einmal in der Woche eine solche Offene Beratung auch unter Beteiligung einer Ärztin oder eines Arztes des Gesundheitsamtes statt. "Offene Beratung" heißt, dass Sie sich – ohne schon einen Antrag für eine bestimmte Förderung stellen zu müssen – zunächst informieren und beraten lassen können, ob eine Komplexleistung oder ein anderes Angebot für Ihr Kind die geeignete Hilfe ist.

Bitte vereinbaren Sie mit der Frühförderstelle in Ihrem Stadtteil einen festen Beratungstermin. Sie können, wenn Sie dies wünschen, auch mit einer Frühförderstelle in einem anderen Stadtteil einen Beratungstermin vereinbaren.

Die Adressen, Telefonnummern und Beratungszeiten der Frühförderstellen finden Sie unter Punkt 17.

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FAQ

(3) Was genau bedeutet "Interdisziplinäre Frühförderung"?

"Interdisziplinäre Frühförderung" bedeutet, dass Experten und Expertinnen unterschiedlicher heilpädagogischer und medizinisch-therapeutischer Richtungen in einem Team zusammenarbeiten, um Ihr Kind gemeinsam und umfassend zu fördern. Das gemeinsame Förderkonzept soll ganz auf die Bedürfnisse und den Entwicklungsstand Ihres Kindes ausgerichtet sein und im weiteren Förderverlauf aufeinander abgestimmt durchgeführt werden.

Diese Hilfe aus einer Hand hat den Vorteil, dass die Förderung nach einem fachlich und methodisch aufeinander abgestimmten Förder- und Behandlungsplan erfolgt. Sie und Ihr Kind müssen für die Behandlung und Förderung Ihres Kindes nicht verschiedene Fachdienste aufsuchen.

Das Fach-Team besteht aus

  • Ärzten und Ärztinnen
  • (Heil-)Pädagogen und (Heil-)Pädagoginnen
  • Sozialpädagogischen Fachkräften
  • Psychologen und Psychologinnen
  • Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen
  • Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten/innen

Es setzt sich aus einem festen Team von Fachkräften zusammen. Sie und Ihr Kind haben damit vertraute Ansprech- und Bezugspersonen, die den Entwicklungsverlauf Ihres Kindes kennen und den Förderplan für Ihr Kind gemeinsam weiterentwickeln.

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FAQ

(4) Welche Leistungen erhält mein Kind bei einer "Komplexleistung"?

Sie kennen sicherlich Behandlungen wie Physiotherapie (Krankengymnastik), vielleicht auch Logopädie (Sprechtherapie) und Ergotherapie (therapeutisches Einüben von Alltagshandlungen). Diese wurden bislang durch Kinder- und Jugendärzte einzeln verordnet und unabhängig voneinander durchgeführt.

In der "Komplexleistung" werden diese medizinisch-therapeutischen Maßnahmen, aber auch notwendige psychologische Leistungen, aufeinander abgestimmt und in Kombination mit heilpädagogischen Fördermaßnahmen (z.B. Sinnesschulungen, Arbeit an der Selbstwahrnehmung, Förderung Ihres Kindes in der Alltagsbewältigung) angeboten.

Die heilpädagogische Förderung beachtet dabei alle Bereiche der kindlichen Entwicklung. Durch ein pädagogisch aufgebautes Angebot von Förderimpulsen werden bei Ihrem Kind allgemeine Fähigkeiten und altersgerechte Entwicklungen geweckt, verstärkt und gefestigt. Die Therapieangebote werden kindgerecht gestaltet, so dass die Kinder die Behandlung meist als spielerisch und motivierend erleben.

Die einzelnen Berufsgruppen sind in verschiedenen heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Methoden ausgebildet. Die einzelnen zur Anwendung kommenden therapeutischen Verfahren und Arbeitsmethoden werden auf Ihr Kind zugeschnitten und in dem persönlichen Förder- und Behandlungsplan festgelegt.

Der Förder- und Behandlungsplan umfasst auch die Beratung der Eltern beim Umgang mit der Entwicklungsverzögerung oder der Behinderung ihres Kindes. In dieser Beratung erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind außerhalb der Behandlungstermine soweit wie möglich selbst unterstützen können.

Durch regelmäßige Besprechungen über Fortschritte und Anpassungen des Förder- und Behandlungsplanes im Experten-Team der Frühförderstelle und mit Ihnen als Eltern wird die Förderung Ihres Kindes fortlaufend dahingehend überprüft, ob sie wirkungsvoll ist. Bei Bedarf (spätestens nach 12 Monaten) erfolgen auf Veranlassung der Frühförderstelle, der Früherkennungsstelle oder Ihres Kinderarztes/Ihrer Kinderärztin ergänzende medizinische Untersuchungen und eine Neufestlegung des Förder- und Behandlungsplanes.

Jede Komplexleistung beinhaltet:

  • Das Angebot einer Offenen Beratung in einer der Frühförderstellen
  • Die Erstdiagnostik Ihres Kinderarztes/ Ihrer Kinderärztin
  • Eine gezielte Interdisziplinäre Frühförderdiagnostik der Früherkennungsstelle am Sozialpädiatrischen Institut (SPI)/Kinderzentrum
  • Die Erstellung eines Förder- und Behandlungsplans
  • Die Erbringung heilpädagogischer Leistungen
  • Die Erbringung medizinisch-therapeutischer Leistungen
  • Begleitende Elternberatung
  • Psychologische Unterstützung

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FAQ

(5) Wo findet die "Komplexleistung" statt?

Die "Interdisziplinäre Frühförderung" Ihres Kindes kann an verschiedenen Orten stattfinden:

  • Ihr Kind wird vorzugsweise in einer Interdisziplinären Frühförderstelle Ihrer Wahl gefördert.
  • Es kann auch in geeigneten Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (in sogenannten Dependancen) gefördert werden.
  • Soweit medizinisch angezeigt, kann Ihr Kind im Einzelfall auch zu Hause gefördert werden.

Der geeignete Förderort – bzw. im Verlauf der Frühförderung eventuell auch verschiedene Förderorte oder Förderabläufe – werden im Rahmen des mit Ihnen zu beratenden Förder- und Behandlungsplanes festgelegt und von den Kostenträgern genehmigt.

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FAQ

(6) Was muss ich tun, damit mein Kind eine "Komplexleistung" erhält?

Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Kinderärztin/ Ihrem Kinderarzt.

Wenn diese(r) feststellt,

  • dass sich Ihr Kind nicht so wie andere Kinder gleichen Alters entwickelt,
  • dass bei Ihrem Kind eine Behinderung besteht oder droht,

wird Ihre Kinderärztin/ Ihr Kinderarzt Sie zur weiteren Klärung zu einer der Früherkennungsstellen überweisen].

Wenn noch Unsicherheit besteht, kann auch nach der Erstberatung durch Ihren Kinderarzt/ Ihre Kinderärztin zunächst die Inanspruchnahme der Offenen Beratung in den Frühförderstellen sinnvoll sein.

Wenn eine Überweisung an die Früherkennungsstelle vorliegt, wird Ihr Kind dort umfassend interdisziplinär untersucht (Eingangsdiagnostik).

Die Früherkennungsstelle befindet sich am:

Sozialpädiatrischen Institut / Kinderzentrum
Friedrich-Karl-Straße 55
28205 Bremen

Wenn die Früherkennungsstelle gemeinsam mit Ihnen feststellt, dass Ihr Kind eine "Komplexleistung" erhalten soll, wird ein vorläufiger Förder- und Behandlungsplan erstellt.

Reichen Sie – bei Bedarf auch mit Unterstützung durch die Frühförderstelle –

  • den vorläufigen Förder- und Behandlungsplan
  • und den Antrag auf Kostenübernahme

ein bei der:

Steuerungsstelle Frühförderung
beim Amt für Soziale Dienste- Fachdienst Teilhabe
Hansator 11
28217 Bremen
Steuerungsstelle Frühförderung Bremen
Die Ansprechpersonen finden sie hier

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FAQ

(7) Was passiert in der Eingangsdiagnostik?

In der Eingangsdiagnostik wird Ihr Kind eingehend untersucht. Ein Experten-Team ermittelt anhand vorhandener Unterlagen und weiterer Untersuchungen,

  • ob Ihr Kind altersgemäß entwickelt ist
  • ob und welche Unterstützung Ihr Kind braucht
  • ob eine "Interdisziplinäre Frühförderung" die geeignete Hilfe für Ihr Kind ist.

Sie haben in einem Gespräch mit dem Experten-Team auch Gelegenheit, über die persönliche Situation Ihres Kindes in der Familie und in seinem Umfeld zu berichten.

Mit diesen Angaben kann das Team dann feststellen,

  • ob die "Interdisziplinäre Frühförderung" bei Ihrem Kind notwendig ist
  • ob andere Maßnahmen (nur medizinisch-therapeutische Leistungen oder nur heilpädagogische Maßnahmen) ausreichend sind
  • ob keine Förderung bzw. Therapie Ihres Kindes erforderlich ist.

Das Ergebnis wird mit Ihnen ausführlich besprochen.

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FAQ

(8) Wo bekomme ich Antragsformulare für die Kostenübernahme der Komplexleistung? Und wohin muss ich den Antrag schicken?

Ein Antragsformular für die Kostenübernahme einer "Komplexleistung" erhalten Sie:

  • in der Früherkennungsstelle am Sozialpädiatrischen Institut / Kinderzentrum Bremen zusammen mit dem "Ergebnis der Komplexleistungsdiagnostik" und dem "Interdisziplinären Förder- und Behandlungsplan", wenn die Notwendigkeit und Möglichkeit der Komplexleistung festgestellt wurde.

Die Adressen, Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie unter Punkt 17 und 18.

Der Antrag muss von Ihnen unterschrieben sein.

Reichen Sie

  • den Antrag auf Kostenübernahme der Komplexleistung zusammen mit
  • dem vorläufigen Förder- und Behandlungsplan Ihres Kindes (den Sie von der Früherkennungsstelle erhalten haben)

ein bei der:

Steuerungsstelle Frühförderung
beim Amt für Soziale Dienste- Fachdienst Teilhabe
Hansator 11
28217 Bremen
Steuerungsstelle Frühförderung Bremen
Die Ansprechpersonen finden sie hier

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FAQ

(9) Wer entscheidet, ob mein Kind eine "Komplexleistung" erhält?

Die Entscheidung, ob Ihr Kind im Rahmen einer "Komplexleistung" gefördert wird, trifft in Bremen die Steuerungsstelle Frühförderung jeweils in Verbindung mit der für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse.

Sie erhalten nach Prüfung einen Bewilligungsbescheid von der Steuerungsstelle Frühförderung.

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FAQ

(10) Wo finde ich in Bremen eine "Interdisziplinäre Frühförderstelle"?

Die "Interdisziplinäre Frühförderung" in Bremen wird laufend ausgebaut. Bereits jetzt finden Sie in vielen Stadtteilen – also wohnortnah – eine Frühförderstelle oder eine entsprechende Dependance in einer Kita.

Es gibt in Bremen folgende anerkannte Träger der "Interdisziplinären Frühförderung":

  • AWO Soziale Dienste gGmbH Bremen
  • Bremische Evangelische Kirche
  • Conpart e. V.
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Hans-Wendt-Stiftung
  • Lebenshilfe Bremen e.V.
  • mut.ich

AWO Bremen
Am Wall 179/180
28195 Bremen (Bremen-Mitte)

Bremische Evangelische Kirche
Geschwister-Scholl-Straße 136
28327 Bremen (Bremen-Ost)

Conpart e.V.
Föhrenstraße 45/47,
28207 Bremen (Bremen-Ost)

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Bremen e.V.
Wachmannstraße 9 (Bremen-Mitte)

Außenstelle:
Bürgerhaus Gemeinschaftszentrum Obervieland
Alfred-Faust-Straße 4
28279 Bremen (Bremen-Süd)

Hans-Wendt-Stiftung
Grohner Utkiek
Tidemannstraße 24
28759 Bremen (Bremen Nord)

Lebenshilfe Bremen e.V.
Landwehrstraße 99
28217 Bremen (Bremen-West)

mut.ich
Norderoog 1
28259 Bremen ( Bremen-Süd)

Informationen zu anerkannten Dependancen der jeweiligen Frühförderstellen in den Kitas erhalten Sie bei den oben aufgeführten Trägern der Frühförderung.

Die Sprech- und Beratungszeiten der Frühförderstellen und weitere Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 17.

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FAQ

(11) Wer bezahlt die "Interdisziplinäre Frühförderung"?

Die Kosten der "Komplexleistung" werden gemeinsam von der Freien Hansestadt Bremen und Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen. Die Inanspruchnahme von Leistungen zur Frühförderung ist für Sie kostenfrei.

Sollten Sie privat versichert sein, informieren Sie sich bitte, ob Ihre Privatversicherung bereit ist, den Krankenversicherungsanteil der "Komplexleistung" zu finanzieren. Sollte dies nicht abgedeckt sein, klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung die Möglichkeit der Inanspruchnahme anderer Versicherungsleistungen für den medizinisch-therapeutischen Teil der Komplexleistung. Für den heilpädagogischen Leistungsanteil stellen Sie einen Antrag bei der Steuerungsstelle Frühförderung.

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FAQ

(12) Wo erhalte ich weitere Informationen zur "Komplexleistung"?

  • bei Ihrem Kinderarzt / Ihrer Kinderärztin
  • in der Frühförderstelle in Ihrem Stadtteil
  • in der Früherkennungsstelle am Sozialpädiatrischen Institut / Kinderzentrum Bremen
  • beim Gesundheitsamt, Sozialpädiatrische Abteilung
  • bei der Steuerungsstelle Frühförderung beim Amt für Soziale Dienste
  • bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Adressen und Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 17 und 18.

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(13) Was ist eine "Heilpädagogische Leistung"?

Eine "Heilpädagogische Leistung" ist ein Förderangebot im Rahmen der Frühförderung für Kinder mit

  • Entwicklungsverzögerungen
  • Störungen oder Behinderungen bzw. drohender Behinderung in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen.

Die heilpädagogische Förderung beachtet dabei alle Bereiche der kindlichen Entwicklung. Durch ein pädagogisch aufgebautes Angebot von Förderimpulsen werden bei Ihrem Kind allgemeine Fähigkeiten und altersgerechte Entwicklungen geweckt, verstärkt und gefestigt. Die Therapieangebote werden kindgerecht gestaltet, so dass die Kinder die Behandlung meist als spielerisch und motivierend erleben.

Jede Heilpädagogische Leistung beinhaltet:

  • Diagnostische Verfahren
  • Erstellung eines Förder- und Behandlungsplans
  • Ärztliche Leistungen
  • Heilpädagogische Leistungen

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(14) Was muss ich tun, damit mein Kind eine "Heilpädagogische Leistung" erhält?

Nehmen Sie die Möglichkeit einer Offenen Beratung in den Frühförderstellen in Anspruch (Beratungs- und Sprechzeiten finden Sie unter Punkt 17) oder sprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt.

Wenn Ihnen empfohlen wird, einen Antrag auf eine "Heilpädagogische Leistung" für Ihr Kind zu stellen, reichen Sie diesen ein bei der:

Steuerungsstelle Frühförderung
beim Amt für Soziale Dienste- Fachdienst Teilhabe
Hansator 11
28217 Bremen
Steuerungsstelle Frühförderung Bremen
Die Ansprechpersonen finden sie hier

Sie erhalten dann einen Untersuchungstermin zur Eingangsdiagnostik beim Gesundheitsamt Bremen oder einer Außenstelle des Gesundheitsamtes.

Das Ergebnis der Untersuchung wird mit Ihnen besprochen. Das Gesundheitsamt erstellt im Anschluss an die Untersuchung einen Förder- und Behandlungsplan. Dieser wird an die Steuerungsstelle Frühförderung gesandt. Von dieser erhalten Sie dann einen Bewilligungsbescheid.

Antragsformulare auf eine "Heilpädagogische Leistung" erhalten Sie bei Ihrer Kinderärztin/ Ihrem Kinderarzt oder in einer der Frühförderstellen.

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FAQ

(15) Wer entscheidet, ob mein Kind eine "Heilpädagogische Leistung" erhält und wer trägt die Kosten?

Die Entscheidung, ob Ihr Kind eine "Heilpädagogische Leistung" erhält, entscheidet ausschließlich die Steuerungsstelle Frühförderung bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Sie erhalten nach Prüfung einen Bewilligungsbescheid von der Steuerungsstelle.

Die Kosten für die "Heilpädagogische Leistung" trägt die Freie Hansestadt Bremen.

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FAQ

(16) Ist "Frühförderung" dasselbe wie eine "Persönliche Hilfe"?

"Interdisziplinäre Frühförderung" und "Persönliche Hilfe" sind verschiedene Leistungen.

Eine "Persönliche Hilfe" ist eine Leistung, die sicherstellen soll, dass Ihr Kind ohne Einschränkungen am Kita-Alltag teilnehmen kann. Es ist keine Leistung im Rahmen der "Interdisziplinären Frühförderung".

Eine "Persönliche Hilfe" für Ihr Kind müssen Sie gesondert bei der Steuerungsstelle Frühförderung beantragen. Die Leistung kann eigenständig oder auch ergänzend zu anderen Leistungen gewährt werden.

Näheres dazu erfahren Sie bei der Steuerungsstelle Frühförderung, bei der Früherkennungsstelle oder beim Gesundheitsamt.
Adressen und Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 18.

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FAQ

(17) Sprech- und Beratungszeiten der Frühförderstellen

Interner Link Sprech- und Beratungszeiten der Frühförderstellen

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FAQ

(18) Weitere wichtige Adressen

Steuerungsstelle Frühförderung
beim Amt für Soziale Dienste- Fachdienst Teilhabe
Hansator 11
28217 Bremen
Steuerungsstelle Frühförderung Bremen
Die Ansprechpersonen finden sie hier

Früherkennungsstelle
am Sozialpädiatrischen Institut / Kinderzentrum
Friedrich-Karl-Straße 55
28205 Bremen
Telefon: (0421) 497-2244

Gesundheitsamt Bremen
Sozialpädiatrische Abteilung
Horner Straße 60/70
28203 Bremen
Telefon: (0421) 361-15115

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