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Qualifizierung

Aus- und Weiterbildung im Land Bremen

Wer erfolgreich am Arbeitsleben teilnehmen möchte, braucht eine gute Ausbildung. Im Land Bremen gibt es viele verschiedene Maßnahmen, die Menschen helfen, an einen Schul- oder Berufsabschluss zu kommen. Oder sich beruflich weiterzubilden und sich so neue Chancen zu erschließen.
Mehr Informationen finden unter bremen-innovativ.de / Qualifizierung.

Qualifizierung ist der Schlüssel, um Beschäftigung zu sichern und sich auf zukünftige Herausforderungen einzustellen. Mehr dazu unter Berufliche Weiterbildung: Veränderung mitgestalten.

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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG), sieht eine finanzielle Unterstützung für die Maßnahmekosten und den Lebensunterhalt vor. Dadurch soll allen ein beruflicher Aufstieg ermöglicht werden. Alle wichtigen Informationen und den Link zur Antragsstellung bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Seite zum Aufstiegs-BAföG an.

Zuständig für Bremen und Niedersachsen:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Telefon 0511 30031-497
Online-Antragsstellung auf AFBG-Leistungen

Der Qualifizierungsbonus für Beschäftigte in Bremen

Das Land Bremen fördert gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer Bremen ab dem 01.07.2026 die berufliche Weiterqualifizierung von gering qualifizierten Beschäftigten durch den Qualifizierungsbonus.
Mit dem Qualifizierungsbonus wird die finanzielle Situation während einer abschlussbezogenen Qualifizierungsmaßnahme verbessert und ein Anreiz für den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses geschaffen. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte, die mit einem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit an einer abschlussbezogenen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder den Schulgesetzen des Bundes oder der Länder führen. Nicht förderfähig sind Aufstiegsfortbildungen und Teilqualifizierungen.

Wie hoch ist der Bonus?
Der Qualifizierungsbonus beträgt 200,00 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme und wird für die im Bildungsgutschein festgelegte Dauer gezahlt.

Wer kann den Bonus erhalten?
Antragsberechtigt sind gering qualifizierte Beschäftigte, die
• an einer abschlussbezogenen Qualifizierungsmaßnahme mit Bildungsgutschein teilnehmen,
• zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz oder den Ort der sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigung im Land Bremen haben,
• und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Alle Details und das Antragsverfahren finden Sie in der Richtlinie Qualifizierungsbonus (pdf, 132 KB), welche ab dem 01.07.2026 in Kraft tritt.

Das Antragsverfahren läuft über die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB).

Das Antragsformular und den Datenschutzhinweis finden Sie auch hier:
Antragsformular: Antragsformular Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (pdf, 1.2 MB)
Datenschutzhinweis: BAB Datenschutzhinweis-Qualifizierungsbonus (pdf, 258.2 KB)

Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes Bremen mit Unterstützung der Arbeitnehmerkammer Bremen gefördert.

Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Seit dem 01.01.2019 gibt es die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie.
Um Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, wollen wir den erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver machen.
Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie soll außerdem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen. Mit der Aufstiegsfortbildungs-Prämie schaffen wir einen gezielten Anreiz, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Prämie gewährt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Prüfung als Abschluss einer Aufstiegsfortbildung.
Wenn Sie Ihre Aufstiegsfortbildung (z.B. zum/zur Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Erzieher/-in o.ä.) nach dem 01.01.2019 - es gilt das Datum des Prüfungszeugnisses - abgeschlossen haben, können Sie einmalig ab dem 01.03.2025 eine Prämie in Höhe von 1.300,00 € erhalten. Personen, die zuvor schon eine Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Höhe von 4.000,00€ erhalten haben, sind hiervon ausgenommen.

Voraussetzungen:

  • Es muss der Abschluss einer im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung nachgewiesen werden.
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen.

Alle genauen Details können Sie der Richtlinie Aufstiegsfortbildungs-Prämie (pdf, 126.1 KB) entnehmen.

Nachfragen richten Sie bitte an aufstiegsfortbildungspraemie@arbeit.bremen.de

Das Antragsverfahren für die Aufstiegsfortbildungsprämie erreichen Sie über das Kundenportal der NBank.

Dieses Projekt wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Tivolifront von unten · G. Kuznetsov