Junge Menschen haben ein Recht auf die Förderung ihrer Entwicklung und auf bedarfsgerechte Unterstützung. Zur Verwirklichung dieses Rechts soll die Kinder- und Jugendhilfe maßgeblich beitragen, indem sie junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördert und ihnen ermöglicht, entsprechend ihrem Alter und Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbereichen selbstbestimmt zu interagieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Die Kinder- und Jugendförderung als Arbeitsfeld zentriert einen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der auf die Stärkung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist, indem er vor allen Dingen präventiv und unterstützend in der Umwelt an den Bedarfslagen junger Menschen ansetzt.
Ziel aller Anstrengungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bremen ist die Stärkung der individuellen, sozialen und kulturellen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen und somit die Erweiterung ihrer Handlungsfähigkeit und Handlungsermächtigung. Für die offene Kinder- und Jugendarbeit gibt es aktuelle Konzepte der einzelnen Stadtteile.
Das Rahmenkonzept für die offene Jugendarbeit in der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 1018.4 KB) formuliert programmatische Ziele, die in einem mittelfristigen Zeitraum erreicht werden sollen. Das geschieht einerseits, um eine gewisse Kontinuität für notwendige Weiterentwicklungen abzusichern und andererseits flexibel auf veränderte Bedarfe reagieren zu können, wenn sich das aus lokalen oder regionalen Anlässen ergibt.
Die Stadtteilkonzepte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) stellen die Leitlinien für die kurz- bis mittelfristige Planung des Arbeitsfeldes in den einzelnen Bremer Stadtteilen dar.