In besonderen Wohnformen für erwachsene Menschen mit kognitiver und/oder mehrfacher Beeinträchtigung werden Assistenzleistungen zur Unterstützung der individuellen Lebensführung sowie zur selbstbestimmten und eigenständigen Gestaltung des Alltages erbracht. Rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche wird eine Unterstützung im Rahmen von Gruppenangeboten und auch individuell angeboten. Das Angebot umfasst die Überlassung von persönlichem Wohnraum und gemeinschaftlich genutzten Räumen, wie einer Küche und einem Aufenthaltsraum. Die Verpflegung kann wahlweise hinzugebucht werden. Die Besonderen Wohnformen im Land Bremen halten überwiegend Einzelzimmer vor. Einige Einrichtungen bieten spezielle Leistungen für Menschen an, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und höhere pflegerische Bedarfe haben. Andere sind ausgerichtet auf die Bedarfe von Menschen mit zusätzlichen psychischen Belastungen oder Autismus-Spektrum-Störungen. Anbieter verschiedener Wohnformen finden Sie am Ende der Seite.
In einem Wohnpflegeheim stehen die pflegerischen Unterstützungsleistungen im Vordergrund. Es handelt sich um eine stationäre Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI, in der Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig und nachts vollstationär Pflege und Unterstützung erhalten. Es besteht ein Versorgungsvertrag des Leistungserbringers mit den Pflegekassen.
Um die Bedarfe der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu decken, werden zusätzlich Eingliederungshilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX gewährt.