Mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BKR) (pdf, 306.7 KB) aus dem Jahre 2009 findet ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik statt.
In allen Lebensbereichen soll Selbstbestimmung sowie volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
In unserem Ressort werden
Leistungen der Eingliederungshilfe sind Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen. Diese Leistungen können Menschen erhalten, die wegen ihrer individuellen Beeinträchtigungen wesentlich in ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt sind.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe gehören zu den Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Sie sind eingebettet in das System der sozialen Sicherung; Sozialversicherung mit Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Versorgungs- und Entschädigungsrecht sowie Jugend- und Sozialhilfe.
Die gesetzlichen Voraussetzungen und Anspruchsgrundlagen für Leistungen der Eingliederungshilfe finden sich im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX).
In der Stadtgemeinde Bremen ist das Amt für Soziale Dienste, Fachdienst Teilhabe für die Prüfung und Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Informationen zur Kontaktaufnahme zum Fachdienst Teilhabe und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Amtes für Soziale Dienste.
Im Land Bremen wurde auf Basis des Niedersächsischen Bedarfsermittlungsinstruments ein auf die Bedarfe Bremens und Bremerhavens angepasstes Instrument entwickelt. BENi-Bremen beinhaltet das Bedarfsermittlungsinstrument integriert in ein vollständiges Gesamt- und Teilhabeplanverfahren.
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