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Assistenzleistungen

Papiermännchen

Um für Menschen mit Behinderung in den Städten Bremen und Bremerhaven vergleichbare Möglichkeiten wie für Menschen ohne Behinderung zu schaffen, gibt es bereits eine Reihe von Angeboten und Maßnahmen, die sich auf den Alltag und das Leben im privaten Wohnraum beziehen.

Unterstützung im Alltag

Leistungen zur Mobilität (bekannt als Sonderfahrdienst)

Neben der Nutzung des barrierefreien Personennahverkehrs der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven stehen bei behinderungsbedingtem Bedarf weitere individuelle Möglichkeiten der Mobilität und Beförderung zur Verfügung.
Das Amt für Soziale Dienste Bremen bzw. das Sozialamt Bremerhaven ermitteln die individuellen Bedarfe.

Assistenz für erwachsene Menschen mit wesentlicher kognitiver Beeinträchtigung, die im elterlichen Haushalt oder bei Angehörigen wohnen

Diese ambulante Assistenzleistung für Erwachsene mit kognitiver Beeinträchtigung soll zur Stärkung der eigenen Fähigkeiten, Unterstützung bei alltagspraktischen Fähigkeiten sowie der Begleitung in der Freizeit und im Rahmen der Begegnung mit anderen Menschen beitragen.
Das Amt für Soziale Dienste Bremen bzw. das Sozialamt Bremerhaven ermitteln die individuellen Bedarfe. Die Maßnahme wird durchgeführt von den Leistungsanbietern:

Ambulante Maßnahme Persönliche Assistenz (ISB)

Das Angebot ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen mit körperlichen Behinderungen, die bei nahezu allen alltäglichen Verrichtungen Unterstützung benötigen, in der eigenen Wohnung zu leben. Es orientiert sich am individuellen Bedarf. Als gleichzeitig auf Teilhabe und Pflege (im Sinne von Grundpflege und Hauswirtschaft) bezogenes Angebot, verpflichtet sich das Angebot zu einer ganzheitlichen Leistungserbringung. Dahinter steht das Prinzip der „Hilfen aus einer Hand“, das Alltagsabläufe flexibel gestaltbar macht.
Das Angebot umfasst sämtliche Hilfestellungen bei Verrichtungen des Alltags, die die Leistungsberechtigten für eine (möglichst) selbstbestimmte Lebensführung in einem selbstgewählten Wohnumfeld benötigen, und die dem Grunde nach von den betroffenen Menschen selbst eingefordert und angeleitet werden können. Das Direktionsrecht liegt bei den Leistungsberechtigten.
Der Zugang zum Angebot „Ambulante Maßnahme Persönliche Assistenz (ISB)“ setzt voraus, dass das Direktionsrecht auch in sinnvoller Weise ausgeübt werden kann. Dies ist der Fall, wenn die pflegebedürftigen Menschen selbst über genügend Anleitungs- und Alltagskompetenz verfügen, um selbstständig anzuleiten und/oder geeignete sonstige Maßnahmen getroffen werden können, die gewährleisten, dass die Leistungen im Sinne des Willens des pflegebedürftigen Menschen erfolgen.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch das Amt für Soziale Dienste und dem Gesundheitsamt in Stunden festgestellt.
Leistungsanbieter der Maßnahme sind:

Seniorenmodul

Die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen endet spätestens mit Bezug von Regelaltersrente. Auch die Betreuung in Tagesförderstätten, die an Stelle einer Werkstattbeschäftigung erfolgt, soll diesem Prinzip folgen. Für behinderte Menschen, die ins Rentenalter gekommen sind, werden Einzel- oder Gruppenangebote im Rahmen des Seniorenmoduls vorgehalten. Die Finanzierung erfolgt über eine Pauschale, die sich an der Eingruppierung in eine Hilfebedarfsgruppe im Wohnen orientiert.

Rahmenrichtlinie für das Seniorenmodul (pdf, 244.9 KB)
Anlage zur Rahmenrichtlinie (pdf, 108.5 KB)
Angebotsliste (pdf, 470 KB)

Wohnen

Ambulantes Wohntraining (Modell)

Das Modell Ambulantes Wohntraining ist eine zeitlich befristete Maßnahme, die Unterstützung beim Übergang von einer stationären Wohnform oder beim Übergang aus der Herkunftsfamilie in das Ambulant Betreute Wohnen bietet.
Die Leistungsberechtigten ziehen mit Beginn des Ambulanten Wohntrainings in eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft mit eigenem Mietvertrag. Unterkunft und Verpflegung sind nicht mehr Teil des Leistungsangebotes. Das ambulante Wohntraining ist auf 36 Monate begrenzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch ein gezieltes Training im Bereich der selbstständigen Lebensführung gefördert. Sie sind in der Lage Teile des Tages bzw. tageweise sowie in der Nacht ohne persönliche Unterstützung zu leben.

Es besteht der Anspruch pflegebedürftiger Menschen auf Leistungen der Pflegeversicherung, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden können.

Ambulant betreutes Wohnen

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein ambulantes Leistungsangebot.
Die Leistungsberechtigten sind Mieter einer eigenen Wohnung oder eines Teiles einer Wohnung in einer Wohngemeinschaft. Die Unterstützungsleistungen werden in einem Betreuungsvertrag festgehalten und einzelfallbezogen bedarfsgerecht erbracht. Sie werden an allen Wochentagen, einschließlich der Wochenenden und der Feiertage sowie zu jeder Tageszeit angeboten. Der Umfang der Unterstützungsleistungen orientiert sich am festgestellten individuellen Hilfebedarf.
Das Ambulant Betreute Wohnen umfasst keine kontinuierliche Hilfeleistung bzw. Aufsicht und keine nächtliche Betreuung.

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden können.

Informationen in Leichter Sprache finden Sie im Flyer "Ambulant Betreutes Wohnen" (pdf, 83.9 KB).

Quartierwohnen (Modell)

Das Modell Quartierwohnen ist ein ambulantes Leistungsangebot, das Unterstützungsleistungen in der Nacht beinhaltet. Der Leistungsanbieter hält eine Quartierzentrale vor, die einerseits der Standort der Nachtbereitschaft oder Nachtwache ist und andererseits als Ort für inklusive Freizeit- und Bildungsangebote dient.

Die Leistungsberechtigten leben in der Nähe der Quartierzentrale in selbst angemieteten Wohnungen oder als Mieter in einer Wohngemeinschaft. Die Unterstützungsleistungen werden in einem Betreuungsvertrag festgelegt und einzelfallbezogen bedarfsgerecht erbracht. Sie werden an 365 Tagen im Jahr angeboten, der Umgang orientiert sich am festgestellten individuellen Hilfebedarf.

Es besteht der Anspruch pflegebedürftiger Menschen auf Leistungen der Pflegeversicherung, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden können.

Beratungsmöglichkeiten

Blinden- und Sehbehindertenverein e.V.
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Begegnungsstätte des Vereins für Blinde
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Blaumeier-Atelier
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Gehörlosenzentrum Bremen e.V.
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Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen e.V.
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Martinsclub e.V.
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SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen
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tanzbar_bremen e.V.
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Teilhabetreff Bremen-Nord
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Lebenshilfe Bremen -Wohnangebote
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