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Bildung und Teilhabe

Mitmachen in Bremen möglich!

Mitmachen tut Kindern und Jugendlichen gut! In der Gruppe können sie sich ausprobieren und Erfahrungen sammeln. Das ist wichtig für ihre Entwicklung. Bisher konnten viele Kinder und Jugendliche beim Vereinstraining, der künstlerischen Förderung oder auch bei Ferienfreizeiten nicht dabei sein, weil die finanziellen Mittel ihrer Familien dafür nicht ausreichten. Das ändert sich mit dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben jetzt einen Anspruch auf soziale und kulturelle Teilhabe. Sie können mitmachen, ihre Talente ausprobieren und Gemeinschaft erleben. Dafür steht ihnen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein monatliches Budget in Höhe von 15 € zur Verfügung, das zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)außerhalb des regulären Schulbetriebs oder andere Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit eingesetzt werden kann. Sofern Freizeiten für Kinder und Jugendliche angeboten werden, kann das monatliche Budget auch angespart und für eine Freizeit verwendet werden.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Zuständig und Träger der Leistung im Bereich des Bürgergeldes ist in der Stadtgemeinde Bremen das Jobcenter Bremen.
Für anspruchsberechtigte Einzelpersonen oder Familien, die Sozialhilfe,Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, ist in der Stadtgemeinde Bremen das Amt für Soziale Dienste (Sozialzentren) zuständig.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

  • Kultur, Sport und Freizeit:
    Damit Ihr Kind bei Sport-, Spiel- und Kulturangeboten mitmachen kann, stehen ihm monatlich 15 Euro für Beiträge, Gebühren und Materialien zur Verfügung
  • Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und Hort:
    Die Teilnahme Ihres Kindes am gemeinschaftlichen Mittagessen ist kostenlos.
  • Schulbedarf:
    Für Schulmaterialien wie Ranzen, Stifte und Hefte werden zum ersten Schulhalbjahr 116,00 Euro und zum zweiten Schulhalbjahr 58,00 Euro gewährt.
  • Lernförderung:
    Sofern Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gefährdet ist, hat es Anspruch auf angemessene Lernförderung. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren Angebote bestehen
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten:
    Die Kosten für Tagesausflüge von Kindertagesstätte oder Schule werden nunmehr übernommen. Mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten werden ebenfalls bezahlt.
  • Schülerbeförderung:
    Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre können ab 01.01.2021 kostenlos den innerbremischen Personennahverkehr nutzen, so dass darüber hinaus keine Schülerbeförderung gewährt wird. Für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahre werden die Fahrtkosten zur Schule übernommen, sofern diese entsprechend weit vom Wohnort entfernt liegt und die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen werden. Anträge sind in den Schulen erhältlich.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Geschäftsstellen des Jobcenter Bremen oder die sechs Sozialzentren sowie der Fachdienst Flüchtlinge und Integration des Amtes für Soziale Dienste Bremen.

Vordruck Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG hier zum Herunterladen (Stand 01.01.2024) (docx, 34.9 KB)

Das neue Angebot kann nur funktionieren, wenn möglichst viele Sportvereine, Kulturinstitutionen und andere freie Träger mit entsprechenden Leistungsangeboten dabei mitmachen. Wir möchten Sie deshalb bitten, uns gegebenenfalls über entsprechende Angebote Ihres Vereins für bedürftige Kinder und Jugendliche zu informieren. Gerne werden wir die Kinder, Jugendlichen und deren Familien auf diese Angebote hinweisen und Ihre Informationsmaterialien im Jobcenter Bremen und den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste auslegen.
Kontakt unter:

Antje Borrmann

+49 421 361 8383
+49 421 496 8383
E-Mail

Hier finden Sie die Liste der Anbieter von weiteren Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (z.B. Vereinen)

Hier noch einige kurze Hinweise zum Verfahren:

Auf Nachfrage von Eltern im Jobcenter bzw. Sozialzentrum zu Teilhabeleistungen wird diesen dort der Vordruck der Bescheinigung (Stand 21.08.2018) (pdf, 153.3 KB) ausgehändigt. Die Eltern lassen den Vordruck vom Anbieter ausfüllen und legen diesen dann wieder dem Jobcenter/Sozialzentrum vor. Danach erfolgt dort die Bearbeitung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Die Anbieter können den Vordruck auch direkt ohne vorherige Vorsprache der Eltern im Jobcenter/Sozialzentrum ausfüllen, sofern die grundsätzliche Berechtigung durch Vorlage des "Bremen-Passes" nachgewiesen wurde. Die Eltern legen den ausgefüllten Vordruck dann dem Jobcenter/Sozialzentrum vor. Danach erfolgt dort die Bearbeitung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Die Eltern legen dem Anbieter in jedem Fall anschließend den Leistungsbescheid vor. Der Anbieter bekommt den bescheinigten Betrag direkt vom Jobcenter/Sozialzentrum auf das angegebene Konto überwiesen.