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Aktuelle Projektförderung

Vielfalt und Unterschiedlichkeit gehören zu unserer Einwanderungsgesellschaft. Sie zu erkennen, zu unterstützen und gut zu gestalten, ist ein wichtiges Ziel der Integrationspolitik im Land Bremen.
Dafür fördern wir Projekte, die Menschen dabei helfen, sich zu integrieren und aktiv an unserer Gesellschaft teilzuhaben.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere eigenen Förderprogramme vor. Außerdem finden Sie Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten von anderen Fördermittelgeber:innen.

Eigene Förderprogramme

Mit der Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationserfahrung fördert die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Projekte, die die chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe aller Individuen in verschiedenen Lebensbereichen im Land Bremen fördern. Nähere Informationen finden Sie hier Grundsätzen und Maßstäben über die Vergabe von Mitteln für die Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationsgeschichte vom 01.07.2021 (pdf, 169 KB).

Die nächste Antragsfrist ist voraussichtlich der 28.02.2026. Weitere Informationen werden hier rechtzeitig veröffentlicht.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an zuw-integration@soziales.bremen.de.

Dana-Maria Just

+49 421 361 17135
+49 421 496 17135
E-Mail

Mit der Zuwendungs-Richtlinie „Strukturelle Förderung von freiwilligem Engagement zur Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte“ fördert die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ab 2026 Projekte zur Unterstützung des freiwilligen Engagements von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte im Bundesland Bremen.

Ziel der Förderung ist die Absicherung und der Ausbau von übergreifenden freiwilligen Unterstützungsstrukturen und -angeboten in Bremen und Bremerhaven, die die Partizipation und Integration von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte stärken.

Bitte nutzen Sie die bereit gestellten Dokumente:
Richtlinie (pdf, 196.7 KB)
Antragsformular (docx, 55.8 KB) (bitte unterschreiben)
Finanzierungplan (xlsx, 47.3 KB) (bitte ebenfalls unterschreiben)

Dem Antrag (unterschriebenes Antragsformular und unterschriebener Finanzierungsplan) legen Sie bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug und die gültige Satzung bei.
Die Antragsfrist für 2026 ist der 30.10.2025, es gilt das Datum der postalischen Zustellung bei der:
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Stabsreferat Integrationspolitik, Migrations- und Integrationsbeauftragte
- Zuwendungssachbearbeitung -
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen

Bis zum Tag des Antragsschlusses können Sie auch den Briefkasten bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration nutzen.
Die digitale Einreichung ist für Anträge 2026 im Rahmen dieser Richtlinie nicht möglich. Diese müssen postalisch eingereicht werden. Eine zusätzlich digitale Zusendung des Finanzierungsplans ist für die Bearbeitung des Antrags hilfreich.

Mit der Zuwendungs-Richtlinie „Migrationsberatung im Land Bremen“ fördert die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ab 2026 Projekte, die eine migrationsspezifische und Beratung nach sozialpädagogischen Standards für zugewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus anbieten.
Ziel der Förderung ist die Sicherstellung eines bedarfsgerecht regional zugeordneten Angebots an migrationsspezifischer Beratung im Bundesland Bremen, das die Handlungskompetenz von zugewanderten Menschen im Hinblick auf die selbständige Lebensgestaltung stärken soll.

Bitte nutzen Sie die bereit gestellten Dokumente:
Richtlinie (pdf, 204.2 KB)
Antragsformular (docx, 53.3 KB) (bitte unterschreiben)
Finanzierungplan (xlsx, 43.5 KB) (bitte ebenfalls unterschreiben)

Dem Antrag (unterschriebenes Antragsformular und unterschriebener Finanzierungsplan) legen Sie bitte einen aktuellen Handelsregisterauszug und die gültige Satzung bei. Bei Anträgen von Wohlfahrtsverbänden benötigen wir auch einen Nachweis über die Beantragung von MBE-Fördermitteln des BAMF für den bei uns beantragten Projektzeitraum.

Die Antragsfrist für 2026 ist der 15.11.2025, es gilt das Datum der postalischen Zustellung bei der:
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Stabsreferat Integrationspolitik, Migrations- und Integrationsbeauftragte
- Zuwendungssachbearbeitung -
Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen

Bis zum Tag des Antragsschlusses können Sie auch den Briefkasten bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration nutzen.
Die digitale Einreichung ist für Anträge 2026 im Rahmen dieser Richtlinie nicht möglich. Diese müssen postalisch eingereicht werden.
Eine zusätzlich digitale Zusendung des Finanzierungsplans ist für die Bearbeitung des Antrags hilfreich.

Födermittel von anderen Fördermittelgebern

„Förderprogramm Kultur macht stark“

Weitere Informationen finden Sie hier.

Oder nehmen Sie Kontakt auf zur Beratungsstelle „Kultur macht stark“:

Stadtkultur Bremen e.V.
[TELEFON 0421 222 36 23]
kulturmachtstark@stadtkulturbremen.de
stadtkulturbremen.de/ kultur- macht-stark/

Der Welcome Alliance Fund bietet verschiedene Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Projekten im Bereich Integration und Teilhabe von neuzugewanderten Menschen in Deutschland.
Hier sind die konkreten Förderoptionen.

1. Veranstaltungspauschale (einstufiges Verfahren)
Ziel: Unterstützung von Vernetzungsveranstaltungen, die Schnittstellen im Bereich Ankommen und Teilhabe schließen.

Förderhöhe: Bis zu 6.000 € als Pauschale.

Antragsberechtigte: Initiativen mit gültiger Rechtsform sowie natürliche Personen oder ehrenamtliche Gruppen ohne Rechtspersönlichkeit.

Verfahren: Einstufiger Bewerbungsprozess mit Rückmeldung innerhalb von 2–3 Wochen.
Welcome Alliance

2. Engagement-Stipendien für Einzelpersonen
Ziel: Förderung des Engagements von Einzelpersonen, insbesondere aus migrantischen Organisationen.

Förderhöhe: Bis zu 2.000 € für einen Zeitraum von 3–6 Monaten.

Antragsberechtigte: Einzelpersonen, die sich im Bereich Integration und Teilhabe engagieren.

3. Preisgelder
Ziel: Anerkennung und Unterstützung herausragender Projekte oder Initiativen.

Förderhöhe: Bis zu 100.000 €.

Verfahren: Dreistufiges Bewerbungsverfahren. Mit dem Preisgeld wird das ausgezeichnete Projekt durchgeführt.

Antragsberechtigte: Organisationen oder Initiativen mit innovativen Ansätzen im Bereich Integration und Teilhabe.

4. Projektförderungen (dreistufiges Verfahren)
Ziel: Unterstützung größerer Projekte, die strukturelle Verbesserungen im Ankommens- und Teilhabeprozess bewirken.

Förderhöhe: Über 100.000 €.

Antragsberechtigte: Gemeinnützige Organisationen mit aktuellem Freistellungsbescheid eines deutschen Finanzamts.

Verfahren: Dreistufiges Bewerbungsverfahren mit erhöhtem Aufwand für Antragstellung und Reporting.
Das Projekt muss 2025 abgeschlossen werden und darf noch nicht begonnen haben.

Für detaillierte Informationen und Bewerbungsunterlagen besuchen Sie bitte die Website der Welcome Alliance

Die Bürgerstiftung initiiert und fördert Projekte in Bremen. Diese Projekte sollen einen Beitrag zu dem Zusammenleben der Kulturen und Generationen, der Bürgerverantwortung, Bürgerbeteiligung, Zivilcourage und Gewaltprävention in Bremen leisten.

Die Stiftung nutzt Beratung, organisatorische Hilfe, Durchführung von Wettbewerben und finanzielle Unterstützung als Mittel der Förderung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Mut, Gemeinschaft und Verantwortung - Bürgerstiftung Bremen.

Aktuell läuft die Förderperiode des europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum 2021-2027 in Deutschland. Die neue Förderperiode bringt mehr Mittel und neue inhaltliche Schwerpunkte!
Den aktuellen Förderaufruf finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Mikroprojektförderung des House of Ressources Bremen finden Sie hier.