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Aktuelle Projektförderung

Vielfalt und Unterschiedlichkeit gehören zu unserer Einwanderungsgesellschaft. Sie zu erkennen, zu unterstützen und gut zu gestalten, ist ein wichtiges Ziel der Integrationspolitik im Land Bremen.
Dafür fördern wir Projekte, die Menschen dabei helfen, sich zu integrieren und aktiv an unserer Gesellschaft teilzuhaben.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere eigenen Förderprogramme vor. Außerdem finden Sie Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten von anderen Fördermittelgeber:innen.

Interessenbekundungsverfahren: "Wegweiserkurse im Land Bremen"

Zur Umsetzung des Projekts "WWK - Wegweiserkurse im Land Bremen" wird ein Träger gesucht, der beabsichtigt, einen AMIF-Antrag zu stellen und hierfür Kofinanzierungsmittel des Bundes und des Landes Bremen in Anspruch nehmen möchte. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 15.06.2025.

Wegweiserkurse sollen Schutzsuchenden unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland nützliche Informationen für den Alltag und die wesentlichen Grundlagen des kulturellen Zusammenlebens in Deutschland vermitteln. Die Kurse finden in den Herkunftssprachen der Teilnehmenden statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungstext (Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung). Interessierte Organisationen können ihre Fragen zum Verfahren an integration@soziales.bremen.de richten.

Dokumente zum Download:

Selbsthilfe und Projektförderung für Menschen mit Migrationserfahrung

Mit der Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationserfahrung fördert die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Projekte, die die chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe aller Individuen in verschiedenen Lebensbereichen im Land Bremen fördern. Nähere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in den folgenden Absätzen und den aktuell gültigen Grundsätzen und Maßstäben über die Vergabe von Mitteln für die Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationsgeschichte vom 01.07.2021 (pdf, 169 KB).

Schriftliche Anträge können Sie laufend stellen. Wir sammeln alle Anträge und entscheiden über die Gewährung der beantragten Zuwendungen zweimal im Jahr. Stichtage sind der 28. Februar und der 15. August. Sollten Sie Ihr Projekt vorher starten wollen, kann Ihnen ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden. Durch die Genehmigung entsteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass wir Ihr beantragtes Projekt nach dem Stichtag bewilligen. Sie können den vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos unter zuw-integration@soziales.bremen.de beantragen.

Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie bitte das Antragsformular der Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationserfahrung 2025 (pdf, 308.9 KB) vollständig aus und fügen die Anlagen bei. Welche Unterlagen wir zusätzlich zum Antragsformular von Ihnen benötigen, steht im Vordruck. Außerdem benötigen wir einen Finanzierungsplan Ihres Projektes. Füllen Sie dafür bitte diesen Vordruck (pdf, 434.3 KB) aus. Zur Bearbeitung Ihres Antrages muss Ihre Unterschrift im Original vorliegen. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen daher per Post zu.

Im Rahmen der Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationserfahrung gewährt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Zuwendungen für Projekte, die die chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe aller Individuen in verschiedenen Lebensbereichen fördern. Dies können z. B. Sprachcafés oder andere Formate sein, die Kenntnisse der deutschen Sprache fernab von institutionalisierten Kursen vermitteln. Außerdem unterstützen wir Empowerment-Projekte für benachteiligte Gruppen (z. B. Frauen, ältere Menschen, von Diskriminierung Betroffene) und die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für mehr Zusammenhalt in unserem Bundesland.

Förderfähige Ausgaben
Eine Zuwendung der Selbsthilfe- und Projektförderung kann für bestimmte Ausgaben gewährt werden. Insbesondere folgende Ausgaben können bei der Prüfung Ihres Antrages als förderfähig anerkannt werden:

  • Ausgaben für Verbrauchsmaterialien
  • Ausgaben für die Nutzung von Räumen
  • Honorare und ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen
  • einmalige Anschaffungen (z. B. Flipcharts, Sachbücher)

Nicht förderfähige Ausgaben
Für folgende Ausgaben können wir Ihnen grundsätzlich keine Zuwendung der Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationserfahrung gewähren:

  • Miete für eigene Räumlichkeiten
  • Personalausgaben
  • Ausgaben, die für die Unterhaltung einer Immobilie entstehen
  • Bewirtungsausgaben (z. B. Ausgaben für Tee, Kaffee, Bewirtung)

I. d. R. werden Projekte mit 1.000 € bis 3.000 € maximal gefördert.

In der Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationserfahrung setzen sich Menschen aktiv für die Gestaltung unserer Einwanderungsgesellschaft ein. Für ihr Engagement erhalten sie zum Teil einen finanziellen Ausgleich in Form eines Honorars oder einer ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung.

Ein Honorar ist eine (vertraglich) vereinbarte Vergütung für eine erbrachte Arbeit oder Dienstleistung. Auf Honorarbasis beschäftigte Personen verfügen zumeist über eine spezifische Qualifikation. Welche Stundensätze bzw. Tagespauschalen in Abhängigkeit der Tätigkeit und der vorhandenen Qualifikation gefördert werden können, erfahren Sie hier (pdf, 677.3 KB).

Über ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen werden Aufwendungen, die durch die Ausübung des Ehrenamtes entstehen, pauschal abgegolten. Es können Ausgaben für ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen i. H. v. 12,80 €/h, dabei max. 840,00 € pro Person pro Jahr als förderfähig anerkannt werden.

Nach Ende des Projektes ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Bis wann der Verwendungsnachweis spätestens bei der Behörde einzureichen ist, wird im Bewilligungsbescheid genannt. Die Frist beläuft sich i. d. R. auf drei Monate nach Projektende.
Der Verwendungsnachweis besteht (je nach inhaltlicher Ausrichtung des Projekts) aus:

  • einem Sachbericht,
    (In diesem Bericht sind Angaben zu den Inhalten der Arbeit, zur Art des Projektes, zur Anzahl der TeilnehmerInnen, zur Häufigkeit und zum Ort der Veranstaltungen sowie eine Bewertung der Projektarbeit vorzunehmen.)
  • die von Ihnen ausgewählte Art der Auswertung des Projektes (gemäß Antrag)
  • einer zahlenmäßigen Aufstellung,
    (In der zahlenmäßigen Aufstellung sind die Einnahmen (inkl. des Eigenanteils) und die getätigten Ausgaben darzustellen.)

Der Verwendungsnachweis ist verpflichtend. Wird er nicht fristgerecht eingereicht, hat dies Auswirkungen auf die aktuelle und zukünftige Förderung. Ggf. muss die Förderung zurückerstattet werden.

... wenden Sie sich gerne an zuw-integration@soziales.bremen.de.

Tanja Brodtmann

+49 421 361 90732
+49 421 496 90732
E-Mail

Födermittel von anderen Fördermittelgebern

Das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) fördert Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. Die Projekte eröffnen Räume für gemeinsame Aktivitäten und die Chance, sich gegenseitig kennen, akzeptieren und wertschätzen zu lernen.
Die Ausschreibung für Projekte im Jahr 2026 ist nun hier online!
Alle Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier (pdf, 160 KB).
Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen ist am 30.06.2025.

Der Welcome Alliance Fund bietet verschiedene Fördermöglichkeiten zur Unterstützung von Projekten im Bereich Integration und Teilhabe von neuzugewanderten Menschen in Deutschland.
Hier sind die konkreten Förderoptionen.

1. Veranstaltungspauschale (einstufiges Verfahren)
Ziel: Unterstützung von Vernetzungsveranstaltungen, die Schnittstellen im Bereich Ankommen und Teilhabe schließen.

Förderhöhe: Bis zu 6.000 € als Pauschale.

Antragsberechtigte: Initiativen mit gültiger Rechtsform sowie natürliche Personen oder ehrenamtliche Gruppen ohne Rechtspersönlichkeit.

Verfahren: Einstufiger Bewerbungsprozess mit Rückmeldung innerhalb von 2–3 Wochen.
Welcome Alliance

2. Engagement-Stipendien für Einzelpersonen
Ziel: Förderung des Engagements von Einzelpersonen, insbesondere aus migrantischen Organisationen.

Förderhöhe: Bis zu 2.000 € für einen Zeitraum von 3–6 Monaten.

Antragsberechtigte: Einzelpersonen, die sich im Bereich Integration und Teilhabe engagieren.

3. Preisgelder
Ziel: Anerkennung und Unterstützung herausragender Projekte oder Initiativen.

Förderhöhe: Bis zu 100.000 €.

Verfahren: Dreistufiges Bewerbungsverfahren. Mit dem Preisgeld wird das ausgezeichnete Projekt durchgeführt.

Antragsberechtigte: Organisationen oder Initiativen mit innovativen Ansätzen im Bereich Integration und Teilhabe.

4. Projektförderungen (dreistufiges Verfahren)
Ziel: Unterstützung größerer Projekte, die strukturelle Verbesserungen im Ankommens- und Teilhabeprozess bewirken.

Förderhöhe: Über 100.000 €.

Antragsberechtigte: Gemeinnützige Organisationen mit aktuellem Freistellungsbescheid eines deutschen Finanzamts.

Verfahren: Dreistufiges Bewerbungsverfahren mit erhöhtem Aufwand für Antragstellung und Reporting.
Das Projekt muss 2025 abgeschlossen werden und darf noch nicht begonnen haben.

Für detaillierte Informationen und Bewerbungsunterlagen besuchen Sie bitte die Website der Welcome Alliance

Die Bürgerstiftung initiiert und fördert Projekte in Bremen. Diese Projekte sollen einen Beitrag zu dem Zusammenleben der Kulturen und Generationen, der Bürgerverantwortung, Bürgerbeteiligung, Zivilcourage und Gewaltprävention in Bremen leisten.

Die Stiftung nutzt Beratung, organisatorische Hilfe, Durchführung von Wettbewerben und finanzielle Unterstützung als Mittel der Förderung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Mut, Gemeinschaft und Verantwortung - Bürgerstiftung Bremen.

Aktuell läuft die Förderperiode des europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum 2021-2027 in Deutschland. Die neue Förderperiode bringt mehr Mittel und neue inhaltliche Schwerpunkte!
Den aktuellen Förderaufruf finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Mikroprojektförderung des House of Ressources Bremen finden Sie hier.