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Sie können 2024 wieder Mittel im Stadtteilfonds beantragen

Die Antragsfrist für 2023 ist abgelaufen.

Hier finden Sie die Ausschreibung für 2023.

Fonds für Projekte zur Teilhabe von geflüchteten Menschen im Stadtteil

Integration fängt klein an. Daher fördert die Stadt Bremen die konkrete Teilhabe von geflüchteten Menschen im Stadtteil mit maximal 2.000€ pro Projekt. Bei allen Projekten sollen sich Menschen begegnen und austauschen. Außerdem müssen alle Projekte mit freiwilliger oder ehrenamtlicher Mitarbeit umgesetzt werden. Wir erwarten, dass in jedem Projekt auch ehrenamtliche Arbeit ohne Aufwandsentschädigung geleistet wird.

Ziel der Förderung:

  • Teilhabe für geflüchtete Menschen erleichtern.
  • Ehrenamtliches Engagement unterstützen.
  • Begegnungen zwischen neuen und alten Bremerinnen und Bremern fördern.

In dieser Ausschreibung für 2023 setzen wir folgende Schwerpunkte und fördern besonders:

  • Verbesserung von Deutschkenntnissen
  • Empowerment
  • Besonders vulnerable Gruppen (z.B. Frauen, Kinder, ältere Menschen,
    Menschen mit Behinderung, queere Menschen etc.)

Wir fördern besonders Projekte, die mit unseren Schwerpunktthemen arbeiten.

Beispiele für Projekte
Sprachtandems, Empowerment-(Angebote); Patenschaften, Sprachcafés, Gesprächskreise, Begegnungen, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen, kulturelle und sportliche Aktivitäten und vieles mehr.

Unser Tipp: Sprechen Sie uns an, falls Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihr Projekt fördern können.

Bitte beachten Sie

  • Die Fördersumme für die Projekte beträgt maximal 2.000€. Die maximale Förderung vergeben wir besonders an Projekte zu unseren Schwerpunkten Deutschkenntnisse verbessern, Empowerment oder vulnerable Gruppen.
  • Begegnung ist Voraussetzung für die Förderung.In jedem Projekt sollen sich Menschen begegnen.
  • Wenn Sie mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie uns ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Im Antragsformular steht, wie Sie das bekommen.
  • Förderfähig sind Sachausgaben. Dazu gehört auch eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung. Dazu gehört auch eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung. Diese liegt bei maximal 25% der beantragten bzw. bewilligten Zuwendung.
  • Kosten für Essen und Trinken sind grundsätzlich nicht förderfähig. In Ausnahmenfällen fördern wir sie bis zur Höhe von 10 € / Person, Projekt und Jahr.
  • Sie können bei anderen Stellen zusätzlich Geld beantragen. Bitte schreiben Sie das in den Finanzplan, den Sie bei uns einreichen.
  • Wir fördern keine Projekte unter 500 €.

Antragsstellung
Bitte mailen Sie das unterschriebene Antragsformular an integration@soziales.bremen.de bis zum 28. April 2023.

Nutzen Sie bitte den Antragsvordruck.

Ansprechpartnerin:
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Referat 07 Integrationspolitik, Migrations- und Integrationsbeauftragte
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Beratung und Annahme der Anträge:
Dana-Maria Just; Telefon 0421/361-17135
Regine Köber; Telefon 0421/361-61746

Das Antragsformular und die Infoblätter können hier heruntergeladen werden:
Antragsformular Stadtteilfonds (docx, 45.7 KB)
Datenschutzhinweis nach Art. 13 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (pdf, 560.1 KB)
Ausschreibung Stadtteilfonds 2023 (pdf, 221.6 KB)