Landesjugendamt im Land Bremen
Bereich Kinder- und Jugendhilfe
Gemeinsam mit den im Land Bremen tätigen Trägern der freien Jugendhilfe und mit den beiden kommunalen Jugendämtern in Bremen und Bremerhaven trägt das Landesjugendamt zur Umsetzung der Rechte junger Menschen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bei.
Dem Landesjugendamt obliegen der Schutz von Minderjährigen in Einrichtungen sowie allgemeine Aufgaben der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Landesjugendamt bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Beratung der örtlichen Jugendämter
- Trägerberatung im Rahmen der Konzeptentwicklung von Einrichtungen
- Betriebserlaubnisprüfung und -erteilung für Einrichtungen und sonstige betreute Wohnformen nach §§ 34, 42 und 42a SGB VIII und Einrichtungen nach dem SGB IX
- Fachberatung und unmittelbarer Schutz von Minderjährigen bei Beschwerden und Besonderen Vorkommnissen sowie anderen Gefahren für das Wohl von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
- Fortbildung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe
- Sicherstellung des Fachkräftegebotes nach § 72 SGB VIII, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
- Landesinterne und länderübergreifende Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII (Richtlinien, Empfehlungen, Fach- und Verfahrensstandards) für die Kinder- und Jugendhilfe
Leitung:
Bereich Kindertageseinrichtungen
Die Aufgaben des Landesjugendamtes für Kindertageseinrichtungen werden in eigener Zuständigkeit durch die Senatorin für Kinder und Bildung in der Abteilung 3, Referat 30 "Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen und Tagespflege" wahrgenommen.