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Die Abteilung Junge Menschen und Familie

Eine Familie liegt im Kreis auf einer Wiese.

Die Abteilung Junge Menschen und Familie ist als Landesbehörde für die Umsetzung der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen verantwortlich.

Staatliche Kinder- und Jugendhilfe

hat die Aufgabe,

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen, zu beraten und die Erziehung in der Familie zu ergänzen,
  • Kindern und Jugendlichen, deren Eltern vorübergehend oder für längere Zeit ihren Erziehungsaufgaben nicht gerecht werden können, außerhalb ihrer Herkunftsfamilie eine Entwicklungsperspektive zu geben,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen,
  • dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII / Kinder- und Jugendhilfe festgeschrieben.

Die Oberste Landesjugendbehörde im Land Bremen

  • plant und koordiniert die Wahrnehmung der Kinder- und Jugendhilfe auf der Ebene des Bundeslandes
  • wirkt zusammen mit den anderen Bundesländern in der AGJF (Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden)
  • und ist für die Durchführung von Landesaufgaben (Förderung, Richtlinien, Anerkennung) zuständig.

Die zuständigen Stellen für Bürger und Bürgerinnen, die Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen wollen, sind das Amt für Soziale Dienste Bremen und das Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven.

Das Landesjugendamt in Bremen ist zuständig für die Beratung von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, für Betriebserlaubnisverfahren und Heimaufsicht und nimmt Aufgaben der Fortbildung und Qualifizierung von Fachkräften wahr. Das Landesjugendamt wirkt mit den Landesjugendämtern anderer Bundesländer in der BAGLJÄ (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter) zusammen.

Aufgabenfelder

Junge Menschen in Besonderen Lebenslagen (Referat 20)

Bürgerschaftliches Engagement, Familienförderung und -Politik, LSBTIQ* (Referat 21)

Kinder- und Jugendförderung, Jugendbildung (Referat 22)

  • Anerkennungen nach § 75 SGB VIII
  • Offene Jugendarbeit
  • Jugendverbände, Jugendbildung, Internationale Jugendbegegnung, JULEICA
  • Jugendberufshilfen, Jugendsozialarbeit
  • Kinder- und Jugendschutz, Freiwilliges Soziales Jahr

Controlling, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Frühförderung, Landesverteilverfahren (Referat 23)

  • Fachcontrolling Hilfen zur Erziehung
  • Grundsatzangelegenheiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
  • Festsetzung der Beträge nach § 39 Abs. 2 SGB VIII
  • Landeskoordinierungsstelle unbegleitete minderjährige Ausländer, Verteilverfahren § 42a ff SGB VIII