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Elektronischer Rechtsverkehr

Schnelle und sichere Dokumentenübermittlung mit dem "EGVP"

Ab dem 15. September 2008 ist bei der Freien Hansestadt Bremen die elektronischen Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) und nach § 36a Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I) eröffnet.
Sie bietet mit der Einführung der Virtuellen Poststelle, realisiert durch das Produkt "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP), einerseits die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen (BremVwVfG, SGB I) und andererseits vertraulichen (verschlüsselten) elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung.

Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG). § 36a SGB I gilt für die Kommunikation mit Sozialleistungsträgern. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite www.egvp.bremen.de und www.egvp.de.

Sie können sich natürlich auch weiterhin per E-Mail an unsere Behörde wenden. Entweder direkt an die Ansprechpartner/-innen auf unseren Seiten oder an office@soziales.bremen.de.