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Rechtliche Betreuung

Paragraphenzeichen auf dem rote Figuren stehen

Wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen, kann vom Amtsgericht eine Betreuerin / ein Betreuer bestellt werden, der in dem gerichtlich festgelegten Umfang für diese Person handelt.
Das Betreuungsrecht will den betroffenen Menschen ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten, ihnen aber auch den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleisten. Die Betreuung soll vorrangig im Ehrenamt geführt werden. Bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin hat das Gericht Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen.
Das Betreuungsrecht sieht aber auch Vorsorgemöglichkeiten für einen späteren Lebensabschnitt bei Krankheit, Behinderung oder Alter vor.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Einzelfallhilfen bearbeiten, sondern für steuernde und planende Aufgaben zuständig sind. Falls Sie Beratung oder Hilfe möchten, können Sie diese bei der örtlichen Betreuungsbehörde (s. rechte Spalte) sowie bei den Betreuungsvereinen und bei den Betreuungsgerichten des Landes Bremen erhalten.

Die Betreuungsvereine im Land Bremen bieten ein breites Angebot an Fortbildungen in der Stadt Bremen, am Standort Bremen-Vegesack und in Bremerhaven an.
Die Veranstaltungen sind kostenfrei und offen für alle Interessierten. Bitte informieren Sie sich dort über aktuelle Angebote. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Betreuungsverein Bremerhaven e. V.

Betreuungsverein Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Bremen e. V.

Betreuungsverein DRK Kreisverband Bremen e. V.
Betreuungszentrum Bremen-Nord

Betreuungsverein Hilfswerk Bremen für Menschen mit Beeinträchtigung e. V.