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Existenzsicherung

Das Referat plant, entwickelt und steuert die Angebote und Hilfen der Existenzsicherung des Landes und der Stadt Bremen für Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen.

Es geht dabei um die
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII,
• Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung und im Alter nach dem 4. Kapitel des SGB XII und
• kommunalen Leistungen des SGB II, insbesondere um die Kosten der Unterkunft und um einmalige Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, für die Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt.

Zu den Leistungen der Existenzsicherung gehören im Wesentlichen:

  • Mehrbedarfe z.B. für notwendige, besonders kostenaufwändige Ernährung oder bei Schwangerschaft,
  • Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Einmalige Leistungen für:
    Erstausstattung für die Wohnung,
    Erstausstattung für Bekleidung (auch bei Schwangerschaft und Geburt)
    Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Veröffentlichungen dazu, insbesondere die jeweils geltenden Verwaltungsanweisungen, finden Sie weiter unter Gesetzliche Grundlagen

Für diese Bereiche wirken wir mit bei der Gesetzgebung und bei der Klärung von Grundsatzfragen zur Rechtsauslegung sowie der Sicherstellung und Überprüfung der Erbringung von Leistungen.

Für die Stadt Bremen haben wir die Aufgabe der Entwicklung von Zielsetzungen und Rahmensetzung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Amt für Soziale Dienste.

Die Sozialplanung unseres Referates befasst sich mit sozialplanerischen Grundsatzfragen, mit Beiträgen zur Sozialberichterstattung, mit systematischen Vergleichen Bremens mit anderen Großstädten sowie mit der Begleitung von Forschungsaufträgen und Gutachten.

In unserem Referat werden außerdem Widersprüche, Petitionen und Beschwerden bearbeitet.

Haben Sie konkrete Fragen zu individuellen Leistungsansprüchen? Zum Beispiel:

  • zu Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2) für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 Jahren und der gesetzlichen Altersgrenze
  • zur Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,

dann wenden Sie sich bitte an die rechts stehenden Beratungsstellen.

Referatsleitung

Heinz Werner Gulau

+49 421 361 74668
+49 421 496 74668
E-Mail


Vertretung