Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Die Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie die Nutzung gemeindenaher Dienste und Unterstützungsangebote für die Allgemeinheit stellen weitere Ziele für das Wohnen von Menschen mit Behinderungen dar (siehe Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention).
Zentrale politische Zielsetzungen zur Umsetzung dieses Anspruches liegen für das Wohnen von Menschen mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung im Land Bremen in der Ambulantisierung bestehender stationärer Wohnangebote und im Aufbau vielfältiger und bedarfsgerechter alternativer neuer Angebotsformen.
Folgende stationäre Wohnangebote für Erwachsene mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung werden zurzeit im Land Bremen vorgehalten:
Das Stationäre Außenwohnen ist ein Angebot des stationären Wohnens für erwachsene Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Unterkunft und Verpflegung sind Bestandteile des Leistungsangebots. Die Leistungsberechtigten leben in Wohngemeinschaften oder Einzelwohnungen und sind in der Lage Teile des Tages bzw. tageweise sowie in der Nacht ohne persönliche Unterstützung zu leben. Die Hilfen werden individuell oder im Rahmen von Gruppenangeboten erbracht.
Das Stationäre Wohntraining ist eine zeitlich befristete Maßnahme für erwachsene Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die den Übergang in eine ambulante Wohnform unterstützt. Die Dauer des Aufenthaltes in einer stationären Wohntrainingsgruppe ist auf 36 Monate begrenzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch ein gezieltes Wohntraining im Bereich der selbstständigen Lebensführung gefördert. Das Training wird individuell oder im Rahmen von Gruppenangeboten erbracht.
Die Leistungsberechtigten sind in der Lage Teile des Tages bzw. tageweise sowie in der Nacht ohne persönliche Unterstützung zu leben.
In Wohnheimen wird das Unterstützungsangebot für erwachsene Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche angeboten. Unterkunft und Verpflegung sind Bestandteile des Leistungsangebots. Die Unterstützungsleistungen werden im Rahmen von Gruppenangeboten und auch individuell erbracht.
Der Umfang der Unterstützungsleistungen orientiert sich am festgestellten individuellen Hilfebedarf.
Einige Wohnheime bieten spezielle Leistungen für Menschen an, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und höhere pflegerische Bedarfe haben. Andere sind ausgerichtet auf die Bedarfe von Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen. Die Wohnheime im Land Bremen halten überwiegend Einzelzimmer vor.
In einem Wohnpflegeheim stehen die pflegerischen Unterstützungsleistungen im Vordergrund. Es handelt sich um eine stationäre Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 Abs. 2 SGB XI, in der Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig und nachts vollstationär Pflege und Unterstützung erhalten. Es besteht ein Versorgungsvertrag des Leistungserbringers mit den Pflegekassen.
Um die Bedarfe der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu decken, werden zusätzlich Eingliederungshilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII gewährt.
Die einzelnen Leistungstypen zu den ambulanten und stationären Angeboten finden Sie hier weiter