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Menschen mit Behinderung

Koordination der behindertenpolitischen Anforderungen, soziale und berufliche Rehabilitation und Teilhabe für erwachsene Menschen mit Behinderung, Eingliederungshilfeleistungen

Mit der Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) aus dem Jahre 2009 findet ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik statt, der in allen Lebensbereichen wirksam werden soll.
Selbstbestimmung sowie volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind die Umsetzungsziele und sollen auf allen Ebenen der Politik zur Verbesserung der Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen durch den Bund, die Länder und die Kommunen realisiert werden.

Das Land Bremen erfüllt diese Anforderungen durch die Erstellung des Landesaktionsplanes, die daraus resultierende Maßnahmeplanung sowie die Errichtung des Landesteilhabebeirates.
Die Aufgaben liegen daher nicht allein im Sozialressort mit dem Schwerpunkt der individuellen Sozialleistungen und der Förderung von Unterstützungsstrukturen, insbesondere im Rahmen der Eingliederungshilfeleistungen.

Vielmehr betrifft diese Zielsetzung alle anderen Fachpolitiken wie z.B. Erziehung und Bildung, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Bau- und Verkehrspolitik sowie auch den Finanzbereich.

In diesem Arbeitsbereich werden

  • die behindertenpolitischen Anforderungen im Rahmen der Gesetzesvorhaben des Bundes und von Gesetzen und Verordnungen des Landes formuliert sowie Richtlinien des Landes und der Kommune Bremen vorbereitet
  • das Versorgungssystem für erwachsene Menschen mit körperlich, geistigen und /oder mehrfachen Behinderungen entwickelt und geplant und in Kooperation mit den Leistungsanbietern sowie den zuständigen Ämtern im Lande Bremen umgesetzt.
  • die Beratungsstrukturen der Selbsthilfeorganisationen finanziell gefördert, fachlich begleitet und diese in die Diskussion über die Umsetzung der Fachziele einbezogen.