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Selbsthilfeförderung

In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen aus einer persönlichen Betroffenheit heraus. In der Gruppe finden sie gegenseitig Hilfen durch Austausch von Erfahrungen über den Umgang mit den eigenen Problemen und ihre Lösungsmöglichkeiten. Im gemeinsamen Gespräch fühlen sich Betroffene verstanden und angenommen; in der Gruppe werden neue Perspektiven und Hilfen zur Überwindung von Lebenskrisen entwickelt. Selbsthilfe kann vieles leisten und bewirken. Im Rahmen dieser Arbeit sind aber auch manchmal finanzielle Aufwendungen erforderlich, die nicht immer in vollem Umfang von den Gruppenmitgliedern selbst getragen werden können. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen hat zur Unterstützung von Selbsthilfe Förderbereiche und Förderschwerpunkte definiert. Dort können Anträge gestellt, Kontakte zu Selbsthilfegruppen vermittelt und Hilfen zur Gründung neuer Gruppen gegeben werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von Selbsthilfe, Stand Juli 2018 (pdf, 41.9 KB).

Die verantwortlichen Ansprechpartner/innen für die Förderbereiche sind:

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