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Jobcenter / Grundsicherung

Zum Auftrag des Ressorts

Landesfunktion

Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) regelt das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Einrichtung der Jobcenter. Die vorrangige Aufgabe der Jobcenter Bremen und Bremerhaven ist die Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, haben bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Arbeitslosengeld II.

Kommunale Aufgaben

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat die Federführung hinsichtlich der kommunalen Trägerschaft des Jobcenters Bremen. Sie ist mit dem Senator für Finanzen auf Staatsratsebene in der Trägerversammlung des Jobcenters Bremen vertreten. Der andere Träger des Jobcenters ist die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven.

Ministerielle Aufgaben

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ist Ansprechpartnerin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in Sachen SGB II.
Unser Haus hat ferner mit dem Bundesministerium jährlich abwechselnd die Federführung im Kooperationsausschuss nach SGB II, in dem das BMAS mit dem Land grundsätzliche Fragen der SGB II-Umsetzung erörtert. Überdies wirken wir bei Gesetzgebungsverfahren zum SGB II und SGB III mit.

Das Jobcenter Bremen

Das Jobcenter Bremen ist eine gemeinsame Einrichtung der beiden Träger Agentur für Arbeit und der Kommune Bremen. Es unterstützt Bremerinnen und Bremer sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine Reihe von Leistungen können über das Jobcenter bezogen werden:

  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Grundleistungen zum Erhalt des Lebensunterhaltes
  • Schuldnerberatung
  • Maßnahmen zum Erhalt einer Erwerbstätigkeit und vieles mehr.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für Bremen
Das Jobcenter Bremen erstellt jährlich ein Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP), das gemeinsam in der Trägerversammlung beschlossen wird. Es beschreibt die Planungen, Eckpunkte und Ziele der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Jobcenters Bremen und dient der Positionierung auf dem regionalen Arbeitsmarkt.
Die Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der letzten Jahre stellt das Jobcenter digital zur Verfügung. Es kann unter Berichte & Bilanzen angefordert werden.