Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe und arbeitet an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Jugendstrafrecht. Sie begleitet junge Menschen, die eines strafbaren Verhaltens verdächtigt werden, durch das Jugendstrafverfahren und unterstützt sie mit sozialpädagogischer Beratung und Hilfe.
Ziel der JuhiS ist es, junge Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und ihre persönliche Entwicklung zu fördern. Grundlage hierfür ist der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts: Straffälliges Verhalten soll nicht in erster Linie bestraft, sondern pädagogisch aufgearbeitet werden, um weitere Straftaten zu vermeiden.
Die JuhiS arbeitet mit
die durch Polizei oder Justiz in ein Jugendstrafverfahren einbezogen werden.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob und welche erzieherischen oder sozialen Unterstützungsbedarfe bestehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JuhiS
Die JuhiS ist gesetzlich verpflichtet, im Jugendstrafverfahren mitzuwirken und nimmt an Hauptverhandlungen vor dem Jugendgericht teil. Dort stellt sie dem Gericht sozialpädagogische Einschätzungen und Empfehlungen zur Verfügung.
Außerdem prüft sie, ob bei den jungen Menschen eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht, beispielsweise aufgrund von traumatischen, Erfahrungen, psychischen Belastungen, Schwangerschaft oder einer Situation als Opfer von Menschenhandel.
Die Arbeit der JuhiS basiert insbesondere auf
Diese Regelungen verpflichten die Jugendhilfe, junge Menschen im Strafverfahren zu begleiten und den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts im Verfahren zu unterstützen