Sie sind hier:

Wichtigste Regelungen des Jugendschutzgesetzes auf einen Blick mit Schulferienkalender 2020

Das Referat Kinder- und Jugendförderung bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport hat auch in diesem Jahr wieder die wichtigsten Regelungen des Jugendschutzgesetzes auf einen Blick im praktischen Spielkartenformat herausgegeben

Das Jugendschutzgesetz auf einen Blick (JuSchG)

Auf der einen Seite finden Sie den Überblick darüber, was Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen unter 16 und 18 Jahren erlaubt ist (grün) und was nicht (rot). Auf der Rückseite der festen kleinen Karte, die auf keiner Schreibtischunterlage fehlen darf, ist der neue Schulferienkalender 2018 abgedruckt.

Der kleine Kalender im Spielkartenformat wird in einer Auflage von 12.000 Stück an Kitas, Jugendeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Häuser der Familien, Ortsämter, Sozialzentren und andere Behörden verteilt.
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport trägt mit dieser kleinen Übersicht dazu bei, kurz und knapp über das Jugendschutzgesetz zu informieren und aufzuklären.

Der Schulferienkalender 2020 mit den wichtigsten Regelungen des Jugendschutzgesetzes kann im Referat Kinder- und Jugendförderung bei Frau Prüser nachbestellt werden:
Email: kathrin.prueser@soziales.bremen.de