Im Referat für Zuwanderungsangelegenheiten wird all das bearbeitet, was direkt oder indirekt mit der Zuwanderung von Menschen nach Bremen verbunden ist. Angefangen bei der Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen, bis hin zu den entsprechenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Förderung von Migrationsberatungsstellen, der Selbsthilfeförderung u. a. Ein weiteres Aufgabengebiet des Referates stellt die Durchführung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes dar, welches die Rehabilitierung der politischen Häftlinge der ehemaligen DDR sowie die zugehörigen Ausgleichsleistungen für den Gewahrsam regelt.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Referates gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.